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Liechtenstein-Stiftungen unter Code "Paris"

©APA
Als letzter Zeuge im BAWAG-Prozess im heurigen Jahr ist am Mittwoch der Liechtensteiner Treu­händer Kuno Frick jun. in den Zeugenstand im Wiener Landesgericht getreten.

Frick wurde zu den im Herbst 1998 ins Leben gerufenen Stiftungskonstruktionen der BAWAG befragt, mit Hilfe derer der erste große Verlust der Spekulationen von Wolfgang Flöttl sowie die weiteren Verluste verheimlicht wurden. Der Verlust für die BAWAG betrug damals laut Anklageschrift 639 Mio. Dollar, umgerechnet 7,3 Mrd. Schilling. Bis Ende 2000 summierten sich die Verluste auf 1,44 Mrd. Euro.

Mit der Gründung der Stiftungen durch die BAWAG hatte Frick jun., Direktor der TTA Treuhand in Liechtenstein, laut seiner Aussage selber nichts zu tun. Die Stiftungsnamen „Bensor“, „Biamo“, „Treval“ und „Glenstar“ seien aus einer Liste der TTA mit frei verfügbaren Stiftungsnamen gewählt worden, „Phantasienamen“, wie Frick heute erläuterte. Als Zweck der Stiftungen sah der Treuhänder „Veranlagung und Strukturierung“. Das in die Stiftungen eingebrachte Vermögen, die Liegenschaften und Bilder von Flöttl, sei nicht von ihm als Stiftungsvorstand, sondern von der BAWAG bewertet worden. Das von Flöttl eingebrachte Vermögen hatte die Verluste der BAWAG bei weitem nicht abgedeckt.

Frick jun. hatte als Stiftungsvorstand zwar formell die Entscheidungsbefugnis, aber konnte nur aufgrund der Weisungen des Auftraggebers – der BAWAG – handeln. „Hätten Sie selbst über Veranlagungen entscheiden können?“, wollte Richterin Claudia Bandion-Ortner vom Zeugen wissen. „Dann wäre wahrscheinlich die BAWAG böse gewesen“, erläuterte Frick seine eigene Rolle als Erfüller der BAWAG-Aufträge.

Am 3. November 1998 fuhr Frick dann zu einem Treffen mit Flöttl, dem damaligen BAWAG-Vorstand Johann Zwettler und Generalsekretär Peter Nakowitz nach Paris. In der Anwaltskanzlei Willkie, Farr & Gallagher unterzeichnete er im Namen der Stiftungen mehrere Verträge. „Das war eine Weisung des Auftraggebers, der BAWAG, die Verträge zu unterschreiben“, erklärte Frick heute vor dem Schöffengericht. Gelesen hatte er die „Pariser Verträge“ nicht, „da hätte ich noch eine Woche dortbleiben müssen“. Mittels dieser Verträge wurde die Übertragung von Flöttls Vermögen – Bilder und Liegenschaften – auf die Stiftungen in Liechtenstein fixiert. Die Stiftungen wurden außerhalb der BAWAG-Bilanz geführt und nicht konsolidiert, die Verluste durch die Flöttl-Geschäfte derart verheimlicht.

Das ganze Geschäft war für den Treuhänder aufgrund des großen Volumens „nicht alltäglich“: Daher habe er gebeten, dass eine der Kopien der Verträge auch von einem Vertreter der BAWAG unterzeichnet werde. Nakowitz habe dann auch einen Zusatz auf dem Mandatsvertrag unterschrieben, wonach die Aufträge mit dem Codewort „Paris“ erteilt werden, erklärte Frick heute im Zeugenstand. Nakowitz erläuterte, er habe damals nur auf Basis des Vorstandsbeschlusses unterschrieben. Da er eine Organfunktion in der BAWAG-Gesellschaft „Austinvest Anstalt“ in Liechtenstein innehatte, habe er den Auftrag erhalten den Vertrag zu unterschreiben. „Man hat sich geeinigt auf das Wort ’Paris’, weil keine Unterschrift von BAWAG-Funktionären aufscheinen sollte“, erklärte Frick. Formell sei die BAWAG nämlich nicht Vertragspartei gewesen.

Nach Kuno Frick sen. und seinem Sohn Kuno Frick jun. soll auch die dritte Geschäftsführerin der TTA Liechtenstein, Yvonne Nägele, noch in den Zeugenstand treten. Dies wird jedoch erst im Jänner 2008 der Fall sein.

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