AA

Lieblings-Gasthaus bewerten und Candle Light Dinner für zwei gewinnen!

ESSEN.VOL.AT – Vorarlbergs umfassendster Restaurantführer und Wann & Wo suchen weiter nach Ihren Lieblingslokalen in den unterschiedlichsten Kategorien und jedes Mal gibt es einen tollen Preis zu gewinnen. Aktuell wollen wir wissen, welches Lokal Sie wärmstens empfehlen können, in dem gutbürgerlich gekocht wird.
ESSEN.VOL.AT
Lieblings-Gasthaus bewerten & gewinnen!
Mehr Infos zum Hotel Am Kaiserstrand
Michis Café ist Lieblingscafé 2012

Wo gibt´s die besten Schnitzel und Kässpätzle?

Nun geht das Gewinnspiel in die nächste Runde. Geben Sie uns bekannt, welches Gasthaus unbedingt den Titel “Best of 2012” verdient. Bis zum 13. November ist es möglich Bewertungen und einen Kommentar auf ESSEN.VOL.AT abzugeben – direkt bei dem favorisierten Gasthaus.

Zu gewinnen gibt es dieses Mal ein Candle Light Dinner für zwei Personen im Seehotel Am Kaiserstrand in Lochau.

So machen Sie mit

1. Auf ESSEN.VOL.AT einsteigen.
2. Lieblingslokal suchen.
3. Bewerten und einen kurzen Kommentar schreiben, warum gerade dieses Lokal empfehlenswert ist.

Schon machen Sie automatisch beim Gewinnspiel mit.

Die Suche nach Vorarlbergs Top-Gastronomie geht weiter

Die Suche nach den besten Gastronomiebetrieben Vorarlbergs ist noch nicht zu Ende: Gefahndet wird im Anschluss nach Ihrem absoluten Lieblingslokal, bei der keine Kategorie eine Rolle mehr spielt. Egal ob vegetarisch, italienisch oder internationale Küche – Essen in Vorarlberger Gastronomiebetrieben ist immer ein Genuss. Der umfassendster Restaurantführer Vorarlbergs bietet einen Überblick über alle Lokale und hält auch den einen oder anderen Geheimtipp parat! Bewerten Sie darum Ihr persönliches Lieblingslokal – das Gasthaus Ihrer Wahl freut sich über Ihre Empfehlung und für Leser ist vielleicht gerade Ihr Genuss-Tipp Gold wert.

Jetzt Lieblings-Gasthaus bewerten und mitmachen!

  • VIENNA.AT
  • VIENNA.AT
  • Lieblings-Gasthaus bewerten und Candle Light Dinner für zwei gewinnen!
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen