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Licht am Arbeitsplatz: Im Alter erhöht sich Lichtbedarf

Ausreichend Licht am Arbeitsplatz ist besonders wichtig.
Ausreichend Licht am Arbeitsplatz ist besonders wichtig. ©pixabay.com (Sujet)
Licht am Arbeitsplatz ist besonders wichtig. Denn: 30 Prozent alle Unfälle passieren in Zusammenhang mit mangelhafter Beleuchtung.

Licht ist wichtig, auch am Arbeitsplatz: Bis zu 30 Prozent aller Unfälle stehen nach Angaben der AUVA in Zusammenhang mit mangelhafter Beleuchtung. Es beeinflusst zudem das Wohlbefinden: LED-Lampen schnitten in punkto Konzentrationsfähigkeit und Schlafqualität viel besser ab als Leuchtstoffröhren. Und mit den Jahren vergrößert sich der Lichtbedarf.

Lichtbedarf steigt mit zunehmenden Alter

“Mit zunehmendem Alter steigt der Lichtbedarf deutlich an”, so die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt in einer Aussendung. Der Grund ist das alternde Auge: Etwa ab dem 40. Lebensjahr beginnt bei allen Menschen eine spürbare Verschlechterung der Sehleistung, mit rund 50 Jahren vermindert sich die Sehschärfe deutlich. “Diese Veränderungen sind aber von Mensch zu Mensch unterschiedlich stark ausgeprägt und sollten bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen mitbedacht werden”, sagte AUVA-Präventionsexperte Michael Wichtl.

Folgen von zu wenig Licht oder störenden Reflexionen am Arbeitsplatz seien trockene Augen, Kopf- und Nackenschmerzen. Man wird schneller müde und die Unfallgefahr steigt. “Oft können schon kleine und einfache ergonomische Maßnahmen die Beleuchtungssituation optimieren. Mit Bildern oder einer anderen Wandfarbe können beispielsweise weiße Wände oder helle Flächen, die Licht stark reflektieren, durchbrochen werden”, so Wichtl.

Licht am Arbeitsplatz: Tageslicht wichtig

Die spektrale Zusammensetzung wirkt außerdem auf die innere Uhr des Menschen ein, weil Sinneszellen der Netzhaut auf den Blauanteil des Tageslichts reagieren. Tageslicht sollte daher in seinem natürlichen Verlauf stärker in die Arbeitsräume gelangen. “Es kann auch nach sorgfältiger Lichtplanung die spektrale Zusammensetzung der künstlichen Beleuchtung dem Tageslichtverlauf angepasst werden”, empfiehlt die AUVA.

Laut Gesetz müssen Arbeitsräume möglichst gleichmäßig natürlich belichtet und zudem mit einer möglichst gleichmäßigen, ausreichenden künstlichen Beleuchtung ausgestattet sein. In Arbeitsräumen muss die Beleuchtungsstärke mindestens 100 Lux betragen. Ein gut beleuchtetes Büro sollte mindestens 500 Lux am Arbeitsplatz aufweisen. LED-Beleuchtung wird laut einer AUVA-Untersuchung tendenziell besser angenommen, Konzentrationsfähigkeit und Schlafqualität seien signifikant höher.

(APA/Red)

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