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Liberaler Entwurf zur Fortpflanzungsmedizin

Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) soll an die gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst werden.
Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) soll an die gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst werden. ©APA
Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) und Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) haben sich auf eine Reform der Fortpflanzungsmedizin geeinigt.

Der am Donnerstag in Begutachtung geschickte Entwurf geht über den VfGH-Auftrag, lesbischen Paaren die Samenspende zu erlauben, hinaus. Er erlaubt auch Eizellenspende, Samenspende Dritter bei der IVF und beschränkt Präimplantationsdiagnostik.

Das rund 20 Jahre alte Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) soll an die gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst werden. Unmittelbarer Anstoß dafür war ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) vom Jänner, mit dem das Verbot der künstlichen Fortpflanzung mittels Samenspende für lesbische Lebensgemeinschaften aufgehoben wurden – und zwar per 31. Dezember 2014. Brandstetter und Oberhauser nahmen dies zum Anlass, um auch die vor zwei Jahren bekannt gegebenen Empfehlungen der Bioethikkommission weitgehend umzusetzen.

Reihe an Verboten soll fallen

Die medizinisch unterstützte Fortpflanzung wird zwar weiterhin nur bei medizinischer Notwendigkeit oder der Gefahr der Übertragung einer schweren Krankheit möglich sein – und mit einem dezidierten Vermittlungs- und Kommerzialisierungsverbot soll kommerzielle Leihmutterschaft verhindert werden. Aber eine Reihe bisheriger Verbote sollen fallen, haben Brandstetter und Oberhauser in intensiven Verhandlungen vereinbart.

Weibliche homosexuelle Paare sollen sich, wie vom VfGH geboten, künftig mittels Samenspende fortpflanzen können. Auch für heterosexuelle Paare soll bei der In-Vitro-Fertilisation (IVF) eine Samenspende Dritter – also nicht nur des Ehemannes oder Lebenspartners – zulässig sein. Sie war bisher nur bei “Insemination” (Befruchtung einer im Körper der Frau befindlichen Eizelle) erlaubt. Aber künftig dürfen nur mehr so viele Eizellen befruchtet und eingesetzt werden (grundsätzlich eine), wie nach dem Stand der Wissenschaft nötig ist, um eine Schwangerschaft zu erreichen. Dadurch sollen riskante Mehrlingsschwangerschaften vermieden werden.

Außerdem soll – in Gleichstellung von Frauen – künftig nicht nur die Samenspende, sondern auch die Eizellenspende erlaubt sein. Vermittlung und Kommerzialisierung werden verboten und es wird Altersgrenzen geben: Die Spenderin darf nicht älter als 30, die Empfängerin nicht älter als 45 Jahre sein.

Präimplantationsdiagnostik für Ausnahmen

Die Präimplantationsdiagnostik (PID) bleibt zwar grundsätzlich weiter verboten – aber es soll Ausnahmen in engen Grenzen geben. In zwei Fällen soll ein in künstlicher Befruchtung erzeugter Embryo vor der Einpflanzung in die Mutter untersucht werden dürfen: Nach drei erfolglosen IVF-Versuchen oder drei Fehlgeburten soll auf Lebensfähigkeit untersucht werden dürfen. Und PID soll auch zur Verhinderung schwerer, nicht behandelbarer Krankheiten erlaubt werden – wenn nachgewiesen das Risiko besteht, dass das Kind schwerste Hirnschäden oder dauerhaft schwerste Schmerzen hätte oder nur mit intensiver medizinischer Unterstützung überleben würde.

Gesundheitsminister Oberhauser ist erfreut, dass mit diesem Entwurf “jahrzehntelange frauenpolitische Forderungen” endlich umgesetzt würden – indem die Diskriminierung lesbischer Paare gestrichen und die Eizellenspende für nicht fortpflanzungsfähige Frauen erlaubt wird. Mit der Zulassung der Präimplantationsdiagnostik unter strengen Voraussetzungen schließe Österreich an internationale Standards an – und es werde verhindert, dass Frauen ins Ausland fahren müssen, um medizinisch unterstützte Fortpflanzung nach dem aktuellsten Stand der Medizin zu erhalten.

“Gerade wenn es um den sehr persönlichen Bereich der Familienplanung geht, sollen Betroffene die vorhandenen Möglichkeiten so weit wie möglich ausschöpfen können”, ist Justizminister Brandstetter überzeugt. Die Fortpflanzungsmedizin sei aber “selbstverständlich ein ethisch und gesellschaftspolitisch schwieriges Thema, gerade deshalb brauchen diese Neuerungen klare Rahmenbedingungen und sehr genaue Vorgaben”.

Intensive Debatten erwartet

Intensive Debatten – auch in den Reihen der ÖVP – sind allerdings zu erwarten. Schon die im Bundeskanzleramt eingerichtete Bioethikkommission war sich 2012 nicht hundertprozentig einig. Ein Teil der 25 Mitglieder votierte damals gegen die Mehrheits-Empfehlungen pro Eizellenspende, Samenspende für lesbische Paare oder PID unter Auflagen.

Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) freute sich am Donnerstag, dass bei der Fortpflanzungsmedizin der “Durchbruch” gelungen sei. Der in Begutachtung geschickte Entwurf brächte einen “Riesenschritt in Richtung einer modernen Verankerung der Fortpflanzungsmedizin in unserer Gesellschaft” – die ihr als Frauenministerin seit jeher ein Anliegen gewesen sei, meinte sie in einer Aussendung.

“Über den Schatten gesprungen”

SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder begrüßte, dass die ÖVP in einigen Fragen “über ihren Schatten gesprungen ist und den Weg frei macht für moderne Regeln der Fortpflanzung”. So sei ein “großer Wurf” für ein neues Gesetz “auf der Höhe der Zeit” gelungen. Das Ende für die Diskriminierung lesbischer Paare sei ein “Meilenstein in Sachen Gleichbehandlung”. Eizellenspende und Samenspende durch Dritte bei der Invitrofertilisation (IVF) zu erlauben, bilde die Realität ab, seien doch bisher “betroffene Paare in solchen Fällen einfach zur Behandlung ins Ausland gefahren”. Wichtig sei, dass ein “Geschäft mit der Leihmutterschaft” durch das Verbot der Vermittlung und Kommerzialisierung verhindert werde.

Positiv überrascht zeigte sich auch Univ.Prof. Heinz Strohmer, Gründer und Leiter des Kinderwunschzentrums am Wiener Goldenen Kreuz: “Der vorliegende Gesetzesentwurf ist ein mutiger Schritt und deutlich mehr als von uns erwartet. Er bringt Österreich eindeutig auf europäisches Niveau.” Eizellspende für Frauen im fruchtbaren Alter, Samenspende für lesbische Paare sowie für heterosexuelle Paare auch bei In-Vitro-Fertilisation brächten eine “unsagbare Erleichterung”, die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik in bestimmten Fällen erachtet er als “sehr wichtig und richtig”. Strohmer fragt sich allerdings, ob eine Samenspende auch für alleinstehende Frauen zugelassen wird, wie das Thema “Social Egg Freezing” behandelt wird – und ob auch Eizellspende und PID aus dem IFV-Fonds finanziert werden.

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