LH Sausgruber: Kinder haben Rechte
UN-Kinderrechtskonvention
Kinder haben Rechte. Diese sind verankert in der UN – Kinderrechtskonvention aus dem Jahr 1989. Vier Themenbereiche beschreiben die Rechte: – Recht auf (Über)Leben: Recht auf (Über)Leben: Recht auf angemessenen Lebensstandard, das Recht auf Familie, Recht auf genügend Nahrung, sauberes Wasser, Hilfe bei Krankheit. – Schutzrechte: Recht auf Schutz vor Ausbeutung und Misshandlung, Schutz bei kriegerischen Auseinandersetzungen, Schutz vor Diskriminierung, Arbeitsschutz. – Beteiligungsrechte: Recht darauf, dass ihre Meinung beachtet wird, das Recht zu wissen, was ihre Rechte sind. – Entwicklungsrechte: Recht auf spezielle Behandlung auf Grund z.B. einer Behinderung, das Recht auf Spiel, das Recht auf Ausbildung.
Umsetzung in Vorarlberg
Das Land Vorarlberg setzt diese Rechte aktiv um, informiert Landeshauptmann Sausgruber und nennt Beispiele: Vorarlberg vergibt alle zwei Jahre gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendanwalt den Kinderrechtepreis. Eine Jury bestehend aus Kindern und Erwachsenen bestimmt darüber, wer diesen Preis bekommt. Der nächste Preis wird 2008 in den Kategorien Schule, Gemeinden und Vereine.
Im Rahmen von Kinder in die Mitte werden in diesem Herbst 18 konkrete Elternbildungsveranstaltungen für spezielle Gruppen durchgeführt. “Auch bei der Wohnbauförderung werden starke Impulse gesetzt”, betont Landeshauptmann Sausgruber: So gibt es beispielsweise bei Mehrparteienhäusern mit mindestens sechs Wohnungen Zuschüsse für Kinderspiel- und Jugendräume sowie für Kinderspielplätze.
Kindergartengesetz in Arbeit
Um die Planungssicherheit der Eltern weiter zu erhöhen, bemüht sich Landesrat Siegi Stemer um die schrittweise Öffnung der Kindergärten für 3-Jährige: “Schon heute besucht mehr als ein Viertel der 3-Jährigen einen Kindergarten”. Wenngleich die Betreuungszahl der 3-Jährigen durch die Unterbringung in anderen Einrichtungen gesamthaft im Steigen begriffen ist, soll sich diese Zahl in Zusammenarbeit mit den Gemeinden weiter erhöhen. “Deshalb wird bereits an der Überarbeitung des Kindergartengesetzes gearbeitet”, so der Landesrat, der dabei aber auch die speziellen Gegebenheiten in Klein- und Kleinstgemeinden berücksichtigen möchte.
Kinderbetreuung
Das Kinder- und Schülerbetreuungsangebot wurde in den letzten Jahren gemeinsam mit den Gemeinden stark ausgeweitet. Diesen Weg wollen wir im Sinne der Familien fortsetzen: jede Familie, die eine außerhäusliche Betreuung braucht, soll diese auch erhalten. Landesrätin Schmid appelliert erneut an die Eltern, ihren Bedarf beim zuständigen Gemeindeamt oder beim Familypoint zu melden – “denn die Eltern bestimmen den Bedarf und nicht fiktive Prozentsätze”, so Schmid.
Familienzuschuss Neu
“Unsere Aufgabe ist es, die Familien im Land ideell, strukturell aber auch finanziell zu unterstützen”, so Landesrätin Schmid: “Durch eine neuerliche Verbesserung des Familienzuschusses wollen wir speziell jene Familien unterstützen, die ihre Kinder in den ersten Jahren ausschließlich oder überwiegend selbst betreuen”.
Weitere Informationen sind im Internet unter www.vorarlberg.at/kinderindiemitte abrufbar.
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