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"Lex Berlusconi" setzt sich durch

Italiens Parlament setzte zwei umstrittene „Berlusconi-Gesetze“ durch. Sie betrafen das TV-System und die Bekämpfung von Interessenskonflikten.

An einem einzigen Nachmittag ist es dem italienischen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi gelungen, die beiden Gesetze über die Bühne zu bringen, die ihm besonders am Herzen liegen: Die Neuregelung des italienischen TV-Systems und das Gesetz zur Bekämpfung von Interessenskonflikten. Beide Gesetze sind für Berlusconis Zukunft als Unternehmer und Politiker von entscheidender Bedeutung. Sie müssen zwar noch in den nächsten Tagen in die jeweils andere Parlamentskammer kommen, ihrer endgültigen Verabschiedung steht praktisch nichts mehr im Wege, wie auch die Opposition kleinlaut zugeben musste.

Mit der „Lex Gasparri“, die auf den Telekommunikationsminister Maurizio Gasparri, Verfasser der umstrittenen Gesetzesvorlage, zurückgeht, erhält die italienische Medienlandschaft einen neuen Rahmen. Der wichtigste Artikel des Gesetzes befasst sich mit den Konzentrationsgrenzen, die bisher nur im Fernsehbereich galten. Demnach darf ein Unternehmen nicht mehr als 30 Prozent aller Einnahmen der Branche – also Werbung und Gebühren – erzielen. Künftig soll diese Grenze auf 20 Prozent reduziert werden, dann aber für alle Medienbereiche, nicht nur für den TV-Sektor gelten. Eingerechnet werden also auch Zeitungs-, Radio- und Kinowerbung oder Internetsponsoring.

Nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren kann Berlusconis TV-Konzern Mediaset voll in den Tageszeitungsmarkt einsteigen, was den Pluralismus der italienischen Medienlandschaft stark gefährdet, kritisierte die Opposition. Mit dem neuen Gesetz werde trickreich das Antitrust-Dach nach oben verschoben, bemängelten Spitzenvertreter der Linksdemokraten im Senat. Berlusconi könne somit sogar weiter expandieren, ohne dass er seine Interessenskonflikte überhaupt gelöst habe.

Das Gesetz zur Bekämpfung der Interessenskonflikte von Regierungsmitgliedern, das am Dienstag von der Abgeordnetenkammer verabschiedet wurde, ist ebenfalls ein rotes Tuch vor den Augen der Opposition. Mitglieder des Kabinetts dürfen künftig in der Wirtschaft keine offiziellen Funktionen, sondern nur Ehrenämter ausüben. Das neue Gesetz erspart Berlusconi de facto den Abschied von seinem TV-Imperium. Artikel 2 des umstrittenen Gesetzes sieht nämlich die Trennung zwischen Besitz und Verwaltung eines Unternehmens vor. Einem Regierungsmitglied, das die Verwaltung seiner Unternehmen einem Geschäftsführer anvertraut, kann kein Interessenskonflikt vorgeworfen werden. Berlusconi, der persönlich seine Unternehmen nicht mehr verwaltet, kann daher nicht gezwungen werden, sich von seiner Mediengesellschaft Mediaset zu trennen, die drei landesweit ausgestrahlte TV-Kanäle kontrolliert.

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