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Identitäre: Keine Verhetzung oder kriminelle Organisation

17 Mitglieder der IBÖ standen vor Gericht
17 Mitglieder der IBÖ standen vor Gericht ©APA
Beim Prozess gegen 17 Anhänger der Identitären Bewegung Österreich ist am Donnerstag das Urteil gesprochen worden.
Identitären-Prozess Graz
Prozess gegen Identitäre
Anklage zu scharf

Der Richter hat im Falle der schwerwiegenden Vorwürfe der Gründung einer kriminellen Organisation und der Verhetzung alle 17 Beschuldigten freigesprochen. Lediglich zwei Angeklagte wurden wegen Sachbeschädigungen bzw. wegen Körperverletzung und Nötigung zu Geldstrafen verurteilt.

Körperverletzung und Sachbeschädigung

Die Verurteilungen bezogen sich auf eine IBÖ-Aktion im weststeirischen Maria Lankowitz sowie auf jene in der Universität Klagenfurt. Bei letzterer erkannte der Richter eine Körperverletzung und eine Nötigung, da der Beschuldigte dem Rektor in den Bauch geschlagen haben soll. Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 720 Euro verurteilt. Der andere Beschuldigte muss wegen Sachbeschädigung eine Strafe in der Höhe von 240 Euro bezahlen.

Begründung

“Wenn eine Organisation im Kernbereich legale Tätigkeiten ausübt, ist es keine kriminelle Vereinigung, auch wenn sich daraus Straftaten ergeben”, lautete die Kernaussage der Urteilsbegründung. Der Richter erklärte, die Verhetzung sei zwar “unstrittig”, der Bedeutungsinhalt sei aber mehrdeutig, daher wären die Anhänger der Identitären Bewegung Österreich (IBÖ) Angeklagten großteils freizusprechen.

Der Richter – der namentlich nicht genannt sein wollte – ging in seiner ausführliche Urteilsbegründung auf die einzelnen Aktionen der IBÖ ein und begründete, warum alle 17 Angeklagten vom Vorwurf der kriminellen Vereinigung und der Verhetzung freigesprochen wurden. So sei seiner Meinung nach das Transparent “Islamisierung tötet”, das vom Dach der Parteizentrale der Grazer Grünen heruntergelassen wurde “keine Kritik am Islam, sondern an der Grünen-Politik und dem radikalen Islamismus.”

Vorlesung gestürmt

Die Aktion an der Klagenfurter Universität, bei der eine Vorlesung gestürmt worden war, “wies auf Gefahren des politischen und radikalen Islam hin, und diese waren im Herbst 2016 gegeben”, so die Urteilsbegründung. Der Slogan der IBÖ “Integration ist Lüge” richte sich “nicht gegen Integration, sondern gegen eine verfehlte Politik.” Die Lehrveranstaltung, die gestört worden war, hatte das Ziel, Integration zu fördern. “Diese Meinung kann man teilen, muss man aber nicht”, meinte der Richter.

Da die Verhetzung weggefallen sei, “ist auch das Thema kriminelle Vereinigung abgehakt”. Die Sachbeschädigungen seien keine Begründung für eine kriminelle Vereinigung, schloss der Richter.

Die beiden wegen Sachbeschädigung verurteilten Angeklagten gaben ebenso wenig eine Erklärung ab wie der Staatsanwalt, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

(APA)

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