Lauterach. Auf Grund der lang anhaltenden Kälteperiode kann ein Antrag auf Heizkostenzuschuss noch bis zum 11. Februar 2011 bei der Gemeinde gestellt werden.
Der Heizkostenzuschuss kann von Personen, die ihren Lebensunterhalt, zu dem auch die Kosten für Beheizung zählen, für sich und für die in der Familiengemeinschaft lebenden unterhaltsberechtigten Angehörigen voraussichtlich nicht oder nicht ausreichend selbst beschaffen können die Möglichkeit, eine finanzielle Hilfe zu erhalten.
Der Heizkostenzuschuss kann in der Abt. III Bürgerdienste, Hofstiegstraße 2a beantragt werden. Bei Zuschussgewährung wird der Heizkostenzuschuss von 250.- unverzüglich ausbezahlt. Sämtliche Einkommen bzw. zu leistende Unterhaltszahlungen sind durch aktuelle Unterlagen wie z.B. Pensionsbezugsabschnitt, Gehaltszettel, Wohnbeihilfebescheid, Kontoauszug, usw. nachzuweisen.