Er habe “die Kontrolle verloren”, machte der Mann geltend. Die “verbalen Entgleisungen” seien auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen: “Ich hatte eine manische Phase, und es bestanden auch psychotische Zustände, die ich nicht mehr beherrschen konnte.” Einem psychiatrischen Gutachten zufolge war der Mann zu den Tatzeitpunkten allerdings voll zurechnungsfähig.
Als er in der Zeitung einen Bericht über Schlafplätze für Bettler in der Bundeshauptstadt las, sei er “wütend” geworden, erklärte der Angeklagte: “Ich bin einmal auf offener Straße von einer Bettlerbande beraubt worden.” Daher sei es “zu der Wortspende über die Zigeuner” gekommen.
Barack Obama als “verdammten Nigger” bezeichnet
Ähnlicher Ärger dürfte in ihm hochgekocht sein, als er aus der Zeitung erfahren musste, dass die Menschenrechtsaktivistin Waris Dirie seit längerem die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Eine rassistische Wortlawine in Bezug auf das ehemalige Super-Model war die Folge. Dabei stammt der Pensionist aus Rumänien und hat selbst erst nach jahrelangem Aufenthalt im Bundesgebiet die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten.
Auch die Wahl von Barack Obama zum US-Präsidenten ließ den Pensionisten in die Tasten hauen. Dieser sei “ein verdammter Nigger” und repräsentiere nicht das amerikanische Volk, “weil er der Vertreter einer Minderheit ist”.
“Die Schriftstücke waren nie zur Veröffentlichung gedacht. Ich wollte nur meine Meinung äußern. Ich hatte nie die Absicht, aufzuhetzen oder jemanden zu beleidigen. Es waren nur Wutanfälle”, meinte der 62-Jährige.
Freispruch: “Verhetzung” war rechtlich nicht gegeben
Der Pensionist wurde am Ende der Verhandlung allerdings aus rein rechtlichen Gründen von der angeklagten Verhetzung freigesprochen. Wie die zeugenschaftliche Einvernahme des zuständigen “Kurier”-Redakteurs ergab, hatten die an die Email-Adresse “leserbriefe@kurier.at” gerichteten Schreiben nämlich maximal fünf, den per Post zugestellten Brief höchstens drei Personen zu lesen bekommen.
Damit war die für einen Schuldspruch erforderliche Personenanzahl nicht erreicht, da eine rassistische Beschimpfung bzw. Verächtlichmachung öffentlich zu erfolgen hat. Für eine solche Öffentlichkeit sind laut Judikatur mindestens zehn Personen notwendig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(apa)