Lesbe will Adoption erstreiten
Die französischen Behörden verweigerten der Frau eine Adoption wegen ihrer Homosexualität, sagte die Anwältin der Klägerin am Mittwoch bei einer Anhörung. Damit verstoße Frankreich gegen das Diskriminierungsverbot. Die Vertreterin der Pariser Regierung sagte hingegen, das Gesuch der Frau sei nicht wegen ihrer sexuellen Orientierung abgelehnt worden. Ausschlaggebend sei vielmehr das übergeordnete Kindeswohl gewesen.
Die 45 Jahre alte Grundschullehrerin, die seit 1990 mit einer Psychologin zusammenlebt, hatte vor neun Jahren einen Antrag auf Adoption gestellt. Eine Sozialarbeiterin sprach sich dagegen aus – mit dem Hinweis, die Lebensgefährtin der Frau sei zwar nicht gegen die Adoption, sie trage dieses Vorhaben aber auch nicht mit. Die Lehrerin zog daraufhin in Frankreich bis vor den Conseil dEtat, das höchste Verwaltungsgericht des Landes. Dieser wies ihre Beschwerde im Juni 2002 zurück. Das Urteil der Straßburger Richter wird in einigen Monaten erwartet.