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Lerndefizite durch Coronakrise ausgleichen: Erste Anmeldefrist für Sommerschule endet

Die Sommerschule wurde 2020 eingeführt - für Kinder mit durch die Coronakrise entstandenen Lerndefiziten.
Die Sommerschule wurde 2020 eingeführt - für Kinder mit durch die Coronakrise entstandenen Lerndefiziten. ©APA
Mit Freitag endet die erste Anmeldefrist für die in den letzten beiden Ferienwochen 2021 zum zweiten Mal stattfindende Sommerschule. Angesprochen fühlen sollen sich von dem Angebot vor allem Kinder mit Problemen in Deutsch bzw. in Mathe an Volksschulen, Mittelschulen und AHS-Unterstufen, die während der Coronakrise abgehängt wurden. An Volksschulen wird zusätzlich auch Sachunterricht angeboten. Die Teilnahme ist freiwillig und gratis - sie erfolgt auf "Empfehlung" der jeweiligen Lehrer bzw. Direktoren.

Für jene Kinder, bei denen sich ein Förderbedarf erst nach Ende der Anmeldefrist ergibt, hat man laut Bildungsministerium außerdem eine Nachfrist eingerichtet. Sie läuft bis 20. April.

Bei der Premiere im Vorjahr haben rund 24.000 Schüler an der Sommerschule teilgenommen. Allerdings war sie damals noch auf das Fach Deutsch beschränkt. Heuer startet sie in Wien, Niederösterreich und im Burgenland am 23. August, in den anderen Bundesländern am 30. August.

Vormittagsunterricht an Sommerschulen

Unterrichtet wird jeweils am Vormittag von 08.00 bis 12.00 Uhr an ausgewählten Standorten - welche das sind, erfahren die Eltern der angemeldeten Kinder per Mail. Wie im Vorjahr werden dafür primär Lehramtsstudenten eingesetzt, die dafür fünf ECTS-Punkte für ihr Studium erhalten. Unterstützt werden sie von Lehrern, die dafür Überstunden ausbezahlt bekommen.

Auf dem Programm steht projektorientierter Kleingruppenunterricht mit acht bis 15 Personen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der "Stärkung des Sprachbewusstseins in der Unterrichtssprache Deutsch im Bereich des Lesens, Schreibens, Hörverstehens und Sprechens, sowie auf dem Erwerb von mathematischen Grundkompetenzen" bzw. dem Aufholen von Lernrückständen, heißt es in der Information des Bildungsministeriums.

Mit einer Anmeldung wird die Teilnahme verpflichtend. Kinder, die dann nicht erscheinen, brauchen wie während des regulären Schuljahrs also einen Entschuldigungsgrund. Benotet werden die Schüler nicht, ihre Teilnahme fließt aber im Schuljahr 2021/22 in die Bewertung der Mitarbeit ein.

(APA/Red.)

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