Werke von Schiele wie “Häuserzeile in Krumau” oder “Jacke und Hut” haben keine bedenkliche Herkunft. Die Kommission bewertet von der unabhängigen Provenienzforschung erarbeitete Dossiers, wobei das Leopold Museum als Privatmuseum nicht in Bundesbesitz steht und somit nicht unter das Rückgabegesetz fällt. Kulturministerin Claudia Schmied hat am Dienstag einen weiteren, sechs Beschlüsse umfassenden Bericht des Gremiums an den Vorstand der Leopold Museum-Privatstiftung übermittelt.
Herkunft mancher Schiele-Werke nicht klärbar
Bei einem weiteren Werk, “Die kleine Stadt” II (auch “Kleine Stadt” III), musste die Kommission sich jedoch eines Urteils enthalten. “Trotz eingehender Recherchen konnte nicht geklärt werden, wem das Gemälde vor und während der NS-Zeit gehört hat. Es kann daher nach derzeitigem Wissenstand nicht beurteilt werden, ob […] ein Tatbestand des § 1 Abs. 1 Kunstrückgabegesetz erfüllt wäre”, heißt es in dem Bericht zu den Gemälden von Egon Schiele.
(Red.)