Ettl war Prüfungsleiter bei der Vor-Ort-Prüfung der BAWAG im Jahr 2006, wo die Karibik-Geschäfte aufgearbeitet wurden. Ursprünglich sei nur die Vergabe des Refco-Kredits durch die BAWAG im Herbst 2005 geprüft worden, sagte Ettl heute, Mittwoch, zu Beginn seiner Befragung durch Richterin Claudia Bandion-Ortner im Wiener Landesgericht.
Zuvor hatte der Anwalt von Investmentbanker Wolfgang Flöttl, Herbert Eichenseder, eingeräumt, dass sich Flöttl bei seinen Angaben, Helmut Elsner habe beim Flug in die Karibik zu einem gemeinsamen Urlaub mit Flöttl eine Zwischenlandung wegen seines Hundes verlangt, geirrt habe. Die Zwischenlandung habe nämlich im Jahr 1999 stattgefunden und nicht wie Flöttl zuvor angegeben hatte im Jahr 2000, so der Anwalt. Er legte aber ein Schreiben bezüglich des Fluges vom August 2000 vor, wonach Elsner damals eine Zwischenlandung verlangt habe. In dem englischen Fax ist sowohl von einem fuel stop (Stopp zum Auftanken) auf den Azoren als auch vom Ausführen des Hundes die Rede, die Zwischenlandung habe in dem Jahr ohnehin nicht stattgefunden, Elsner habe den Zwischenstopp aber verlangt, betonte Flöttl.
Elsner widersprach, er habe keine Zwischenlandung verlangt. Bei seinen seit 1993 mehrmals durchgeführten Flügen in die Karibik zu gemeinsamen Urlauben mit Flöttl sei es nur einmal zu einer Zwischenlandung gekommen, allerdings zum Auftanken. Er habe Flöttl auch einmal nach Biarritz in Frankreich zum Urlaub eingeladen, da haben wir bezahlt, so Elsner.