Richterin Beate Matschnig sprach von einer “Schnapsidee”, ehe sie über den älteren der beiden, einen bereits vorbestraften 19-Jährigen, drei Jahre unbedingt verhängte.
Sein bisher unbescholtener 18 Jahre alter Komplize kam mit einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten davon. Fünf Monate wurden unbedingt ausgesprochen, die der Jugendliche im elektronischen Hausarrest verbringen darf. Ihm bleibt somit das Gefängnis erspart. Die Urteile sind rechtskräftig.
Lehrlinge Freunde seit der Volksschule
Die beiden Angeklagten kennen einander seit der Volksschule. Zufällig begannen sie beim selben Unternehmen mit einer Einzelhandelskaufmann-Lehre. Der eine war in einer Filiale im zweiten, der andere im dritten Wiener Gemeindebezirk beschäftigt.
Eines Tages kamen sie auf die Idee, die Filiale am Radetzkyplatz auszurauben, in welcher der Jüngere seine Ausbildung absolvierte. Während sich der 19-Jährige mit einem Schal und einer Wollmütze maskierte und sich mit einer Luftdruckpistole draußen bereit hielt, wartete sein Freund am 5. Juli an seinem Arbeitsplatz an der Obsttheke auf einen günstigen Zeitpunkt. Als kaum mehr Kunden im Geschäft waren, schickte er dem bewaffneten Täter eine SMS. Der 19-Jährige stürmte daraufhin ins Geschäft, bedrohte zum Schein seinen Komplizen, dirigierte diesen ins Büro mit dem Tresor, wo er die Waffe auf die Geschäftsführerin und andere Angestellte richtete und “Das ist ein Raubüberfall! Geld her!” schrie.
Raub auf Supermarkt
Rund 9.000 Euro wechselten den Besitzer, dem Räuber gelang die Flucht. Am Abend trafen sich die beiden Jugendlichen und teilten die Beute. Die Frage nach dem Motiv beantwortete der 19-Jährige nun im Grauen Haus mit dem Hinweis auf seine Spielsucht. Er habe regelmäßig bei Automaten sein Geld verloren. Sein Freund habe ihn meistens begleitet: “Wir haben uns Gedanken über einen Raub gemacht. Am Anfang war es nur ein Spaß.” Der 18-Jährige, der nicht selbst die Automaten fütterte, erklärte dem Schöffensenat, er habe “aus Freundschaft” mitgemacht: “Ich habe keine Geldnot und keine Schulden gehabt.”
Weil es offenbar so gut geklappt hatte, ließ der 19-Jährige nur drei Wochen später die Filiale überfallen, in der er arbeitete. Diesmal nahm er exakt die Rolle ein, die zuvor der 18-Jährige gemimt hatte. Er schickte dem unmittelbaren Täter, dem er seine Pistole überlassen hatte, eine SMS, als der Zeitpunkt günstig war, und ließ sich von diesem zum Schein mit der gezückten Waffe einschüchtern. Die Arbeitskollegen des 19-Jährigen, die in weiterer Folge bedroht wurden, standen demgegenüber echte Ängste aus.
Urteil: Drei Jahre unbedingt
Als Räuber fungierte allerdings nicht der 18-Jährige, der sich nicht zum Mitmachen überreden hatte lassen. Der 19-Jährige fand einen ebenfalls um ein Jahr jüngeren Burschen, der zuvor schon Raubüberfälle begangen hatte. Dieser erbeutete 12.000 Euro, die “halbwegs gerecht” aufgeteilt wurden, wie das Gericht erfuhr.
Dieser Täter ist in einem separaten Verfahren zu dreieinhalb Jahren unbedingt verurteilt worden. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
(APA)