Lebensversicherung: VKI-Aktion gegen unzulässige Klauseln

In älteren Verträgen werde laut VKI über die Höhe der Abschluss- und Verwaltungskosten teils mangelhaft aufgeklärt. Nach Rechtsansicht des VKI sind die auf Basis unklarer Bestimmungen eingehobenen Beträge vom Versicherer zurückzuzahlen.
Manche Kostenabzugsklauseln in Lebensversicherung unzulässig
Der Oberste Gerichtshof habe bereits in mehreren Entscheidungen festgestellt, dass manche Kostenabzugsklauseln in Lebensversicherungsverträgen für Verbraucherinnen und Verbraucher intransparent und daher unzulässig sind. Trotz gängiger Rechtssprechung verrechneten laut VKI verschiedene Versicherungsunternehmen weiterhin Kosten auf Basis dieser unzulässigen Klauseln. Der Schaden pro Vertrag könne mehrere tausend Euro betragen, so die Konsumentenschützer.
VKI startet Sammelaktion für Betroffene
Der VKI unterstützt Betroffene kostenlos bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber der Wiener Städtischen, Uniqa Österreich, Allianz Elementar, Nürnberger Versicherung, Generali sowie der FWU Life Insurance Austria (vormals Skandia). Eine Anmeldung ist unter www.verbraucherrecht.at/kostenabzug möglich.
(APA/Red)