Lebenslänglich für "Kannibalen"?
In seinem Plädoyer vor dem Landgericht Kassel hielt Staatsanwalt Marcus Köhler am Montag am Vorwurf des Mordes fest. Der Angeklagte Armin M. habe sein Opfer mit Tötungswillen erstochen, sagte Köhler.
Dabei hätten ihn niedrigste Motive getrieben, um die Leiche ausnehmen und ihr Fleisch essen zu können. Zudem habe der Angeklagte ein Video von der Tat aufgenommen, um sich beim Ansehen der Bilder sexuell zu befriedigen.
Der 42-Jährige hatte vor Gericht gestanden, in der Nacht zum 10. März 2001 in seinem Haus in Rotenburg-Wüstefeld dem 43-jährigen Diplomingenieur Bernd B. aus Berlin vor laufender Videokamera den Penis abgeschnitten, ihn erstochen, wie ein Schlachttier ausgenommen und später teilweise gegessen zu haben.
B. habe dem nur wegen einer erkennbaren krankhaften Persönlichkeitsstörung zugestimmt, sagte der Staatsanwalt. Wegen dieser Einwilligung ging die Verteidigung bisher von Tötung auf Verlangen aus. Die Wünsche des Opfers seien für M. aber kein zentrales Motiv gewesen, sagte Köhler. Vielmehr habe der Angeklagte das Opfer instrumentalisiert, um an Männerfleisch zu kommen.
Der Prozess soll am Montag mit dem Plädoyer der Verteidigung fortgesetzt werden. Am Freitag will das Landgericht sein Urteil verkünden. Zwei Gutachter hatten M. für voll schuldfähig gehalten. Folgt dem das Gericht, scheidet die Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus aus.