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Lebenslange Haft für Mord an Freund der Ex

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Saban S. wurde mit 6:2 Stimmen im Sinn der Anklage schuldig erkannt und wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt - „Sie sind nach wie von Ihrem Ehrgefühl verhaftet. Von reumütig kann da keine Rede sein.“

Saban S. wurde mit 6:2 Stimmen im Sinn der Anklage schuldig erkannt und wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Richter Karlheinz Seewald ging in der Urteilsbegründung ausführlich auf die Art und Weise ein, wie sich der 43-jährige Mann den Geschworenen präsentiert hatte: Der Angeklagte habe zwar gestanden, den Freund seiner Ex-Frau erstochen zu haben. Er sei jedoch „meilenweit“ davon entfernt, die Tat zu bedauern: „Sie sind nach wie von Ihrem Ehrgefühl verhaftet. Von reumütig kann da keine Rede sein.“

Als erschwerend wurde bei der Strafbemessung auch das Verhalten vor und nach der Tat berücksichtigt: Die zahlreichen Übergriffe auf seine Ex-Frau, die sich in drei Vorstrafen niedergeschlagen haben, die ständigen Versuche, sie mit Drohungen zurück zu gewinnen. Ausdrücklich als Erschwerungsgrund erwähnte der Richter, „dass Sie Ihre leiblichen Kinder mit der grässlich zugerichteten Leiche zurück gelassen haben“.

Mildernde Umstände fand das Gericht keine. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Nach Rücksprache mit seinem Anwalt und seinen Eltern meldete Saban S. Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Vorgeschichte: Freund der Ex erstochen – “Nicht in meinem Bett”

Redaktion: Birgit Stadtthaler

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