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Lebenslang für Tiroler Ex-Polizisten wegen Mordes

Ex-Polizist zu lebenslanger Haft verurteilt
Ex-Polizist zu lebenslanger Haft verurteilt
Ein 52-jähriger Ex-Polizist ist Donnerstagabend nach dem Tod einer leitenden Tiroler Bankangestellten Mitte März 2012 am Landesgericht Innsbruck zu lebenslanger Haft verurteilt worden. "Die heimtückische und grausame Vorgehensweise verlangt ein derartiges Urteil", begründete Richterin Verena Offer das Urteil. Dieses war vorerst nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des Angeklagten erbat Bedenkzeit.
April 2013: Auftakt im Goldmord-Prozess


Sieben Geschworene sahen die Schuld des Angeklagten als erwiesen an, einer stimmte dagegen. Das Zusammentreffen mehrerer Vergehen und die Planung des Verbrechens über lange Hand waren laut der Richterin erschwerend. Der Beschuldigte wurde zudem wegen Raubes, versuchter schwerer Körperverletzung und Widerstands gegen die Staatsgewalt verurteilt.

Der angeklagte Ex-Polizist hatte bis zum Schluss der Verhandlung seine Unschuld beteuert. “Ich habe sie mit Sicherheit nicht getötet”, sagte er. Zum Verbleib des Goldes könne er überhaupt nichts sagen.

Ihm wurde zur Last gelegt, die Bankangestellte am 15. März 2012 in Wiesing vorsätzlich getötet zu haben, indem er sie zunächst mit Chloroform betäubt, mit Benzin übergossen und schließlich den Pkw, in dem sie saß, mit zwei Signalfackeln in Brand gesetzt haben soll. Als Motiv sah die Anklagebehörde acht Goldbarren im Wert von 333.388 Euro. Diese waren vorerst weiterhin unauffindbar.

Der Angeklagte hatte beteuert, mit der Bankerin im Vorfeld vereinbart zu haben, einen Goldraub vorzutäuschen, um zu Geld zu kommen und auf Mallorca ein neues Leben zu beginnen. Die als Zeugin geladene Tochter der 49-jährigen Frau hatte diese Aussage jedoch bezweifelt.”Meine Mutter wäre niemals von zu Hause weggegangen. Sie wäre niemals nach Mallorca gezogen”, meinte sie.

DNA-Spuren des Beschuldigten, die unter anderem auf einer Stoffwindel sowie auf einem Kanister und einem Papierknäuel am Tatort gefunden wurden, seien eindeutige Beweise für die Schuld des Angeklagten, meinte Staatsanwalt Markus Grüner in seinem Schlussplädoyer. Verteidiger Hansjörg Mader kritisierte jedoch, dass lediglich Beweise und Spuren, die gegen den 52-Jährigen sprachen ausgewertet worden seien.

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