AA

Lebensgefährlich: Spiritus verwandelt Griller in Brandbomben

Vorsicht beim Grillen
Vorsicht beim Grillen ©bilderbox.at
Heuer hat das Grillen bereits mehrere Schwerverletzte gefordert. Vielen kann es nämlich beim Grillen gar nicht schnell genug gehen. So kommen oft auch "Hilfsmittel" zum Einsatz - Brennspiritus zum Beispiel. Ein paar Tropfen auf die Kohle, ein Streichholz sorgt für die erste kleine Explosion.

Geht es immer noch zu langsam, schüttet der Hobbykoch den Spiritus vielleicht direkt aus der Flasche in die Glut. Schwere Verbrennungen sind bei solchen Experimenten mit “Flüssigsprengstoff” bereits vorprogrammiert.

Zwei Drittel der Opfer sind Männer
Laut Kuratorium für Verkehrssicherheit erleiden jährlich rund 500 Österreicher Brandverletzungen beim Grillen und landen im Krankenhaus – nicht selten sogar auf der Intensivstation. Die Opfer sind vorwiegend Männer: zwei Drittel.

Hochexplosives Gemisch
“Brandbeschleuniger wie Spiritus, Benzin, Alkohol, Petroleum und dergleichen haben in der Nähe von offenem Feuer oder anderen Wärmequellen überhaupt nichts verloren”, warnt Xaver Wölfl, Service-Experte der Allianz-Versicherung. Bei der Verdunstung flüssiger Brennstoffe entstehe ein hochexplosives Gas-Luft-Gemisch, das mehrere Meter Durchmesser erreichen könne. Schon ein kleiner Funke reiche aus, um die Gaswolke zu entzünden.

Leicht vermeidbares Risiko
Dabei wären die meisten schweren Grillunfälle durch die Verwendung geeigneter Anzündhilfen einfach zu vermeiden. Damit der Grillgenuss ohne Verdruss über die Bühne geht, gibt es im Handel Anzündwürfel oder -riegel, Grillpasten, flüssige Spezial-Anzünder, elektrische Grillanzünder und dergleichen. “Von gefährlichen Anzündhilfen sollte man unbedingt die Finger lassen”, so Wölfl.

Falls trotz aller Vorsicht etwas passiert, ist rasche Hilfe notwendig: Denn ab 10 Prozent verbrannter Körperoberfläche ist die Sache ein Fall für den Notarzt. Bei Kindern sogar schon ab 5 Prozent!

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Lebensgefährlich: Spiritus verwandelt Griller in Brandbomben
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen