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Lead-Horizon-Eigentümer: Ermittlungen bereits seit Dezember 2022

Gegen den Eigentümer von Lead Horizon wurde bereits seit Dezember 2022 ermittelt.
Gegen den Eigentümer von Lead Horizon wurde bereits seit Dezember 2022 ermittelt. ©APA/HANS PUNZ (Symbolbild)
Bereits seit Dezember 2022 wird von der Staatsanwaltschaft Wien gegen den Eigentümer von Lead Horizon, dem in der Corona-Pandemie bekannt gewordenen Anbieter von "Alles Gurgelt"-Test-Kits, ermittelt.
Der Grund für die Klage gegen Lead Horizon
Untreueverdacht bei Coronatest-Firma Lead Horizon

Das teilte Behördensprecherin Nina Bussek am Donnerstag auf APA-Anfrage mit. Es steht der Verdacht auf Untreue, Urkunden- und Beweismittelfälschung im Raum. Ob bei der Untreue ein Schaden jenseits der Wertgrenze von 300.000 Euro in Betracht kommt, ist offen.

Ermittlungen gegen Lead-Horizon-Eigentümer

"Das ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen", stellte Bussek dazu fest. Wäre dem Beschuldigten an deren Ende ein angerichteter Vermögensschaden von mehr als 300.000 Euro nachzuweisen, hätte das im Fall einer Verurteilung Auswirkungen auf den Strafrahmen. Der läge dann bei einem bis zu zehn Jahren Haft. Für den Verdächtigen, der die Vorwürfe bestreitet, gilt die Unschuldsvermutung.

Das Unternehmen selbst hatte am Mittwochabend gegenüber der APA betont, es werde nicht gegen Lead Horizon ermittelt: "Es handelt sich um eine Auseinandersetzung auf Gesellschafterebene." Lead Horizon sei in dieser Angelegenheit von einem unabhängigen Sonderprüfer "bis ins kleinste Detail geprüft" worden, "ohne dass dabei jegliche Unregelmäßigkeiten zutage gefördert werden konnten". Auch die genaue Prüfung des Jahresabschlusses 2021 durch die KPMG Austria GmbH habe keinerlei Auffälligkeiten ergeben. Am Donnerstag wollte man keine weitere Stellungnahme mehr abgeben - "um nicht weiter Öl ins Feuer zu gießen", wie es auf APA-Anfrage hieß.

Statement von Stocker zu
Ermittlungen gegen Lead-Horizon-Eigentümer

Die Ermittlungen beruhen laut ORF auf einer Sachverhaltsdarstellung, die einer der Gründer von Lead Horizon, Christoph Steininger, bei der Wiener Anklagebehörde eingebracht hat, berichtete der ORF. Steininger ist mittlerweile nicht mehr in dem Unternehmen tätig. Mit seinem Ausscheiden soll Putz auch dessen Sicherheits-Agenden übernommen haben, obwohl er weder Virologe noch Arzt oder Pharmakologe ist. Allerdings schreibe das Medizinproduktegesetz vor, dass diese Funktion nur eine Person "mit der zur Ausübung ihrer Tätigkeit erforderlichen Sachkenntnis und Zuverlässigkeit" ausüben dürfe, berichtete der ORF.

Zu der Thematik teilte das Gesundheitsministerium am Donnerstag auf APA-Anfrage mit, gemäß einer Bestimmung der Medizinproduktemeldeverordnung habe der Hersteller bzw. Bevollmächtigte vor Aufnahme seiner Tätigkeit den Namen, Telefonnummer und E-Mail des Sicherheitsbeauftragten an die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) zu melden. Zusätzlich ergebe sich eine Meldeverpflichtung direkt aus einer entsprechenden EU-Verordnung, die aufgrund ihres Rechtscharakters auch unmittelbar in Österreich gilt. Die gemeldeten Daten würden im nationalen Melderegister gespeichert, das von der GÖG geführt und betrieben wird. "Da es sich bei dieser Datenbank um kein öffentliches Register handelt und es keine Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung von Daten aus dem Register gibt, können personenbezogene Daten aus diesem Register aus Datenschutzgründen auch nicht veröffentlicht werden".

Unternehmen verantwortlich für die Richtigkeit der Meldung

Unternehmen seien jedenfalls gesetzlich für die Richtigkeit und die Vollständigkeit ihrer Meldung verantwortlich: "Die Nichteinhaltung oder die Meldung inkorrekter Angaben stellt eine Verwaltungsübertretung dar, die von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde entsprechend geahndet wird." Nachdem das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) über die Vorwürfe gegen den Mehrheitseigentümer von Lead Horizon Kenntnis erlangt hat, sei zur Klärung des Sachverhaltes ein entsprechendes Ermittlungsverfahren zur Überprüfung, wer dort die Sicherheits-Agenden inne hatte bzw. hat, eingeleitet worden, teilte das Ministerium mit.

Umgang von Lead Horizon mit Sicherheit der eigenen Tests untersucht

Von der Staatsanwaltschaft untersucht wird auch der Umgang von Lead Horizon mit der Sicherheit der eigenen Tests. Als Mitte 2022 überlegt wurde, die Pufferflüssigkeit im Probenröhrchen mit dem roten Deckel einzusparen, äußerte Virologe Steininger bei der Generalversammlung heftige Zweifel. Er befürchtete, die zu erwartende Virusstabilität sei deutlich unterschiedlich, wenn das Gurgelat in phosphatgepufferte Salzlösung (PBS-Puffer), Kochsalzlösung oder ein leeres Röhrchen gespuckt werde. Es bestünde "die Gefahr, dass Testergebnisse 'falsch-negativ' ausfallen könnten (d.h. getestete Personen einen negativen Corona-Test erhalten, obwohl sie tatsächlich positiv sind, Anm.). Hieraus können gravierende Infektionsrisiken resultieren." Dennoch sei es zur Umstellung gekommen.

Dazu merkte das Gesundheitsministerium an, der Hersteller eines Medizinprodukts müsse vor dessen Inverkehrbringen eine Konformitätsbewertung durchführen. Diese erfolge in Eigenverantwortung des Herstellers, eine behördliche Einbindung ist zu diesem Zeitpunkt rechtlich nicht vorgesehen. Wenn diese erfolgreich durchlaufen wurde, kann der Hersteller eine CE-Kennzeichnung anführen und die Produkte am Markt platzieren. Mit Anbringen der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass alle zutreffenden Anforderungen erfüllt wurden.

Keine näheren Anforderungen im Medizinproduktegesetz

"Das Medizinproduktegesetz legt keine näheren Anforderungen zur Zusammensetzung einer Pufferlösung fest, der Hersteller hat jedoch im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens zu belegen, dass die Leistung vom Produkt erbracht wird", erläuterte das Ministerium. Dem BASG lägen keine Informationen zur Umstellung auf eine neue Pufferlösung vor, da das BASG nach geltender Rechtslage nicht in das Konformitätsbewertungsverfahren eingebunden ist. "Wenn Änderungen am Produkt durchgeführt werden, so ist die Erfüllung der Anforderungen weiter zu belegen", betonte das Gesundheitsministerium abschließend.

(APA/Red)

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