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Laudamotion verwies Betriebsratschefin vom Gelände: 21.800 Euro Strafe

Laudamotion muss nun eine Geldstrafen bezahlen für das Verweisen der Betriebsratschefin vom Gelände.
Laudamotion muss nun eine Geldstrafen bezahlen für das Verweisen der Betriebsratschefin vom Gelände. ©APA (Sujet)
Laudamotion muss nun inklusive Unterlassungsexekution und Fährnisexekution 21.800 Euro Strafe zahlen, weil die Ryanair-Tochter sich weigerte ihre Betriebsratschefin anzuerkennen und sie am 11. September vom Firmengelände verwiesen hat. Kerstin Hager wollte Mitarbeiter unterstützen, die nach ihrer Kündigung kein Dienstzeugnis erhalten hatten, geht aus dem Beschluss des Bezirksgerichts Schwechat hervor.
Laudamotion mit Klage gegen Betriebsrat abgeblitzt

Anfang Oktober 2019 gab es bei Laudamotion eine Betriebsratswahl. Die Unternehmensführung bezeichnete die Wahl aber als nichtig und ging gegen das Ergebnis vor Gericht. Das Landesgericht Korneuburg hat diese Klage vor wenigen Tagen abgewiesen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Laudamotion hat zwar die gewählte Vorsitzende Kerstin Hager nicht anerkannt, musste ihre Anwesenheit aber laut anderem Gerichtsbeschluss am Gelände dulden. Zwar gab es auch andere Urteile, wonach Laudamotion die Tätigkeit des Betriebsrates zulassen müsse, das Unternehmen sei aber erstmals in diesem Zusammenhang zu einer Strafzahlung verurteilt worden, sagt vida-Gewerkschafter Daniel Liebhart.

Laut Aviation-Direct drängt Laudamotion derzeit das Boeing-737-Personal, für zwei Monate in unbezahlten Urlaub zu gehen und danach nur mehr Teilzeit zu arbeiten. Im Winterflugplan seien die drei in Wien stationierten Boeing 737 aus der Planung genommen, stattdessen solle die maltesische Lauda Europe fliegen.

(APA/Red.)

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