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Längere Wartefrist für Einbürgerungen

Justizministerin Karin Miklautsch |&copy APA
Justizministerin Karin Miklautsch |&copy APA
Justizministerin Miklautsch will bei der geplanten Reform des Staatsbürgerschaftsrechts an der Zehnjahresfrist für Einbürgerungen festhalten oder die Wartezeit sogar verlängern.

Miklautsch halte zehn bis zwölf Jahre für „sehr sinnvoll“. Zudem ist sie für eine dreijährige „Anwartschaft“ auf die Staatsbürgerschaft, in der Bewerber u.a. ein eigenes Einkommen nachweisen müssen.

Mit den Ländern soll nun über eine Angleichung der derzeit unterschiedlich gehandhabten Fristen verhandelt werden. Miklautsch verweist darauf, dass Ausländer derzeit je nach Bundesland drei, fünf oder zehn Jahre auf die Einbürgerung warten müssen. „Da wird eine Angleichung notwendig sein.“ Vorliegen soll das Paket bis zum Sommer, aber „wenn man eine vernünftige Regelung schaffen will, dann habe ich persönlich kein Problem damit, dass wir zwei oder drei Monate länger brauchen“.

Bei der Beurteilung des Staatsbürgerschaftswerbers sollen künftig neben dem eigenen Einkommen und gerichtlichen Strafverfahren auch Verwaltungsstrafverfahren berücksichtigt werden. „Nur Falschparken wird die Staatsbürgerschaft aber natürlich nicht verhindern“, betont Miklautsch. Außerdem sollen von den angehenden Neo-Österreichern bessere Sprachkenntnisse gefordert werden. Die Entscheidung über das noch von ihrem Vorgänger Böhmdorfer eingeleitete Gefängnis-Projekt in Rumänien ist laut Miklautsch noch nicht gefallen. Im Mai will Miklautsch das Thema noch einmal mit ihrer rumänischen Amtskollegin besprechen. Rumäniens Staatspräsident Traian Basescu hatte das Projekt ja bereits im Jänner für gescheitert erklärt.

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