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Lange Freiheitsstrafen für Kinderschänder gefordert

Kinderschänder im Thurgau vor Gericht.
Kinderschänder im Thurgau vor Gericht. ©Symbolbild/Bilderbox
Für einen 35-jährigen weitgehend geständigen Kinderschänder fordert die Thurgauer Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zehneinhalb Jahren. Ein 42-jähriger pädophiler geständiger Mitangeklagter soll für siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis.

Die beiden Männer flogen 2008 bei einer internationalen Polizeiaktion gegen Pädophilie und Kinderpornografie im Internet auf. Seit ziemlich genau fünf Jahren sitzen die beiden Männer im vorzeitigen Strafvollzug. Vor dem Bezirksgericht Münchwilen in Sirnach begann am Dienstagmorgen die Gerichtsverhandlung gegen sie.

Die beiden Männer hatten ihre eigenen Buben im Alter von sechs und sieben Jahren mehrfach sowie weitere Kinder auf üble Weise sexuell missbraucht. Bilder der perversen Handlungen stellten sie ins Internet. Der Hauptangeklagte verkaufte seinen Buben für 300 Euro mehrere Male für sexuelle Handlungen an pädophile Freier.

Ungeschützter Sex trotz HIV

Obschon der Deutsche um seine HIV-Infektion wusste, hatte er mit seinem Sohn und anderen Männern ungeschützten Analverkehr. Laut dem Staatsanwalt nahm der Mann in Kauf, andere Menschen mit der Krankheit anzustecken. Um seinen Sohn gefügig zu machen, soll er ihm einige Male Tropfen der Party- und Sexdroge GBL verabreicht haben.

Der zweite Angeklagte ist laut dem Staatsanwalt vollumfänglich geständig. Für ihn wird eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren und eine stationäre Massnahme gefordert. Beide Männer sagten vor Gericht, die grausamen und schrecklichen Taten täten ihnen leid.

Sex vor Kindern

Ein dritter, in Berlin lebender Angeklagter, wurde von der Verhandlung dispensiert. Der heute 35-Jährige war der Verlobte des homosexuellen und pädophilen Hauptangeklagten; dem Deutschen werden sexuelle Handlungen mit Kindern vorgeworfen. Laut Anklage soll er mit seinem Partner vor den Augen von Kindern Sex gehabt haben. Für ihn wird eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten gefordert.

Keine Verwahrung

Der Staatsanwalt sagte vor Gericht, die Taten der beiden Hauptangeklagten seien “unvorstellbar”. Es gebe wohl nicht wenige Leute, die forderten, solche Täter gehörten für immer weggesperrt. Weil die beiden Männer Ersttäter sind, sei eine Verwahrung aber nicht angezeigt, so der Vertreter der Thurgauer Staatsanwaltschaft.

Kinderschänder ist vor Gericht schlecht geworden

Dem 35-jährigen geständigen Kinderschänder ist es am Dienstagmorgen vor dem Bezirksgericht Münchwilen schlecht geworden. Der Grund: Der Anwalt seines Sohns schilderte, wie arg dieser traumatisiert sei wegen der sexuellen Übergriffe.

Als der Opferanwalt schilderte, dass sein Sohn in der Schule in die Hose gemacht hatte und von Schülern deswegen ausgelacht wurde, brach der Angeklagte in Tränen aus. Der Gerichtspräsident liess zu, dass er in Begleitung eines Polizisten für einige Minuten austreten konnte. Der Mann soll seinem Sohn 40’000 Franken Genugtuung zahlen.

(SDA)

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