Landesrätin Schmid: Pensionszeiten für pflegende Angehörige
Aktuell ist die Regelung so, dass ab Pflegestufe 3 eine Pensionsbegründung auf der Basis eines angenommenen Einkommens von 1.350 Euro möglich ist. Dafür muss der pflegende Angehörige den “Dienstnehmerbeitrag” in Höhe von 138 Euro pro Monat einbezahlen. Den “Dienstgeberbeitrag” (170 Euro) übernimmt auf Antrag der Bund.
Im neuen Gesetz ist vorgesehen, dass der Bund – zusätzlich zum “Dienstgeberbeitrag” – ab Pflegestufe 4 den halben und ab Pflegestufe 5 den vollen “Dienstnehmerbeitrag” erbringt. Landesrätin Schmid: “Das heißt konkret, dass pflegende Angehörige ihre wertvolle Arbeit künftig ab Pflegestufe 4 um 69 Euro monatlich und ab Stufe 5 sogar ohne Selbstkosten für die Pension anrechnen lassen können.”
Die neue Regelung wird sehr vielen Menschen zugute kommen. Derzeit gibt es in Vorarlberg rund 13.000 Pflegebedürftige, davon rund 2.400 der Stufe 3, 1.800 der Stufe 4, 1.350 der Stufe 5, 780 der Stufe 6 und 260 der Stufe 7.
“Obwohl diese Gesetzesnovelle erst Ende April von der Bundesregierung beschlossen werden soll, empfehle ich schon jetzt, bei der zuständigen Pensionsversicherungsanstalt anzufragen, denn jeder Versicherungsmonat zählt”, betont Landesrätin Schmid.
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