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Landesgericht Wien: Heiratsschwindler bekommt höchstmögliche Strafe

Der Heiratsschwindler bekam 7,5 Jahre. / Symbolbild
Der Heiratsschwindler bekam 7,5 Jahre. / Symbolbild ©APA/HANS PUNZ
Ein Hochstapler, der sich aus dem Gefängnis heraus weiterhin als Heiratsschwindler betätigte, bekam mit 7,5 Jahren vom Landesgericht Wien die höchstmögliche Strafe.

Ein verurteilter Hochstapler, der sich von der Justizanstalt Graz-Karlau aus weiter als Heiratsschwindler betätigt hatte, ist am Montag am Landesgericht Wien zur höchstmöglichen Strafe verurteilt. Die 7,5 Jahre Haft sind nicht rechtskräftig. Sein Sohn, der in die Malversationen verstrickt war, bekam fünf Monate bedingt auf drei Jahre, zwei als Mittäter angeklagte Frauen wurden freigesprochen.

Richter Andreas Hautz sprach den 62-Jährigen, bei dem er den Eindruck eines “üblen Charakters” gewonnen hätte, wegen gewerbsmäßigen Betrugs, schwerer Nötigung, falscher Beweisaussage sowie gefährlicher Drohung schuldig. Bei Rückfalltätern könne man auch zur Hälfte über die eigentliche Höchststrafe von fünf Jahren gehen – was die siebeneinhalb Jahre ergab.

Die Verantwortung des Angeklagten sei “wahnwitzig” gewesen. “Wenn man dann auch noch die Opfer verhöhnt, hat man mit diesen Vorstrafen nichts anderes zu erwarten als die Höchststrafe”, sagte Hautz. Dem 62-Jährigen wäre es weniger ums Geld gegangen als um seine “perfide Freude, andere zu manipulieren”.

Heiratsschwindler vorbestraft

Dies war dem bereits 24 Mal einschlägig vorbestraften Mann offenbar problemlos bei sieben Frauen gelungen, die er per verbotenem Handy über eine Dating-Plattform kontaktiert hatte. Obwohl er als verurteilter Hochstapler bis 2029 in Graz-Karlau einsitzt, brachte er die Damen in den Dreißigern dazu, ihm Geld und Wertgegenstände zu überlassen, indem er ihnen Lügenmärchen auftischte und ihnen eine Beziehung in Aussicht stellte oder gar die Ehe versprach.

Unter falschem Namen und einem attraktiven Foto hatte er sich als 39 Jahre alter Arzt ausgegeben. Er betreibe eine Ordination in Wien, lebe in einer Villa in Döbling und sei nebenbei immer wieder für eine Hilfsorganisation im Irak, Afghanistan und Syrien im Einsatz. Neben Wertsachen, Alltagsgegenständen und Kleidung schafften die Frauen auch Lebensmittel heran. Die Wurstplatten oder Kuchen würden an seinen exotischen Einsatzort gebracht und von einem Hubschrauber beim Spital für ihn abgeworfen.

Die Frauen glaubten ihm offenbar die absurdesten Geschichten – und kauften auf seine Bitte sogar Jeans für die Tochter des Ali Baba im Irak. Eine andere begab sich auf dessen Ersuchen zum Elternsprechtag der nicht existenten Tochter des Betrügers. Eine ließ den 21-jährigen Sohn des Schwindlers mehrere Monate bei sich wohnen, als dieser seine Bleibe verlor, bezahlte dem Burschen obendrein eine offene Polizeistrafe und wurde von diesem bedroht, als sie ihn endgültig rauswerfen wollte. Alle Frauen schickten ihm Nackfotos, einige von ihnen wurden damit dann erpresst.

Hochstapler vor Gericht als teilweise schuldig

Vor Gericht verantwortete sich der Mann mit teilweise schuldig – dass er eben unter falscher Identität agiert habe. All die Wertgegenstände und das Geld hätten ihm die Damen aber von sich aus angeboten. Er hätte dies alles jederzeit zurückzahlen können. Er stellte sich vor Gericht als wohlhabend dar, ohne jedoch konkrete Vermögenswerte nachweisen zu können. Rätselraten gab es zudem, ob es eine betuchte Oma bzw. Großtante wirklich gibt, die sich trotz ihres Alters von beinahe 103 Jahren so guter Gesundheit erfreue, dass sie mal in Israel, dann in Wien oder am Wörthersee residiert. Diese hätte ihm “sechs Millionen” geschenkt, behauptete der Angeklagte.

“Ich mache den Job schon lange, aber dass jemand in Haft so ungeniert weitermacht, habe ich noch nicht erlebt”, meinte der Richter. Betrug funktioniere gut bei Geldgier der Opfer, wenn diese persönliche Probleme hätten oder einsam wären. “Und da wird es dann widerlich.” Wenn jemand einen Partner sucht, ist er verletzlich und glaubt auch die unwahrscheinlichsten Sachen. Der Angeklagte hat nach Einschätzung des Richters angesichts seiner erst 2016 verhängten langjährigen Haftstrafe, auch damals hatte er sich als Heiratsschwindler und Betrüger betätigt, mit seinem Leben abgeschlossen und einfach Spaß daran, andere zu manipulieren.

Dass er seinen Sohn hineingezogen habe, sei ein weiterer “übler Zug”. Der 21-Jährige, der das Urteil annahm, wurde wegen Betrugs, Hehlerei und Nötigung zu fünf Monaten bedingt auf drei Jahre verurteilt. Zudem wird für den Spross des Hauptangeklagten Bewährungshilfe angeordnet. Zwei ebenfalls angeklagten Frauen glaubte das Gericht, dass sie nicht Mittäter, sondern ebenfalls Opfer des Heiratsschwindlers waren. Alle Urteile sind nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

APA/red

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