AA

Landesgericht Linz stellt Verfahren gegen Wöginger nach Diversion ein

Nach der Diversion für Wöginger, stellte das Landesgericht Linz das Verfahren ein.
Nach der Diversion für Wöginger, stellte das Landesgericht Linz das Verfahren ein. ©APA/Canva
Das Verfahren gegen August Wöginger und zwei Finanzbeamte wegen Amtsmissbrauchs wurde vom Landesgericht Linz endgültig eingestellt. Die WKStA kann gegen den Beschluss innerhalb von 14 Tagen Beschwerde einlegen. Die Diversion ist daher noch nicht rechtskräftig.
Wöginger-Diversion: Antrag auf Ablehnung der Richterin
Juristen schlagen nach Bedrohung von Richtern Alarm

Nachdem Wöginger eine Geldstrafe von 44.000 Euro beglichen hat und die anderen Angeklagten jeweils 22.000 Euro bzw. 17.000 Euro gezahlt sowie die drei jeweils 500 Euro an die benachteiligte Kandidatin für den Leiterposten im Finanzamt Braunau überwiesen haben, wurde das Verfahren vom Landesgericht Linz nun eingestellt. Die Frau hatte sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen.

Landesgericht Linz sieht Voraussetzung für Diversion erfüllt

Die Voraussetzungen für eine Diversion seien erfüllt, hieß es in der Mitteilung. "Die Angeklagten übernahmen Verantwortung hinsichtlich der ihnen in der Anklage zur Last gelegten Handlungen, gaben ihr Fehlverhalten nicht nur zu, sondern bedauerten dies auch." Durch die freiwillige Zahlung eines symbolischen Betrags an die übergangene Bewerberin "zeigten sie auch dieser gegenüber Verantwortung".

Kritik an Diversion für Wöginger

Das Diversionsangebot hatte für Kritik gesorgt, da es ein falsches Signal aussenden würde. Dem wird in der Begründung zur Einstellung entgegengehalten, dass das "umfangreiche Ermittlungsverfahren bis hin zur Anklage sowie der Umstand, dass sich die Angeklagten nunmehr dem Strafverfahren vor Gericht stellen mussten", sehr wohl "eine unmissverständliche Signalwirkung an die Bevölkerung" habe. Es werde verdeutlicht, "dass eine nach unsachlichen Erwägungen erfolgte Postenbesetzung in einem öffentlich ausgeschriebenen Bewerbungsverfahren der österreichischen Rechtsordnung und ihren Grundsätzen zuwiderläuft. Solche Vorgänge werden strafrechtlich verfolgt."

Antrag auf Befangenheit zurückgewiesen

Erst am Mittwoch hatte das Gericht informiert, dass der Befangenheitsantrag gegen die Richterin von der Präsidentin des Landesgerichts Linz zurückgewiesen wurde. Der Privatbeteiligtenvertreter habe ihn verspätet gestellt, hieß es am Mittwoch zur Begründung. Er hätte ihn direkt in der Hauptverhandlung, nicht erst Tage später einbringen müssen.

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Österreich
  • Landesgericht Linz stellt Verfahren gegen Wöginger nach Diversion ein
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen