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Landesamt entscheidet über Personenschutz im Einzelfall

Personenschutz gibt es in Österreich bei begründeten Bedrohungsszenarien, die einzeln überprüft und bewertet werden. "Das ist eine schwierige Gratwanderung", erklärte Innenministeriumssprecher Rudolf Gollia.

Ohne konkrete Gefahr gebe es keine Bewachungsmaßnahmen. Ein Sonderfall sind Schutzmaßnahmen für Politiker eines bestimmten Ranges.

Sehen Beamte in einer Situation eine ernsthafte Gefährdung, sind laut dem Sicherheitspolizeigesetz verschiedene Maßnahmen möglich – von einer verstärkten polizeilichen “Bestreifung” des Wohnorts bis hin zur Rund-Um-Die-Uhr-Bewachung einer Person. Ob und welchen Schutz es gebe, werde individuell entschieden.

Im aktuellen Fall des ermordeten Tschetschenen konnte laut Gollia keine konkrete Gefahr verifiziert werden: “Es konnte keine Bedrohung konkretisiert werden, aus der eine Schutzmaßnahme abgeleitet hätte werden können”, so der Sprecher. Man brauche eine Begründung. Im Einzelfall entscheide darüber das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT). Dieses führe die Prüfungen durch und treffe eine Entscheidung. Bei nationaler bzw. internationaler Relevanz oder auch Fällen mit Geheimdienst-Hintergründen sei das Bundesamt für Verfassungsschutz (BVT) zuständig.

Erteilt werden kann Personenschutz beispielsweise bei Fällen mit kriminalpolizeilichem Hintergrund im Bereich der organisierten Kriminalität. Glaubt man, einen persönlichen Bewacher zu benötigen, kann man sich grundsätzlich an jede Polizeidienststelle wenden – Anfragen werden weitergeleitet. Wird nach der LVT-Prüfung ein Schutz notwendig erachtet, treten vor allem Beamten der Cobra in Erscheinung. Sie werden in den meisten Fällen eingesetzt, auftreten können als Personenschützer aber auch unformierte Polizisten.

Das liege daran, dass jede Maßnahme auf die Situation und die betroffene Person abgestimmt werde, so Gollia. Statt einem unmittelbaren Schutz durch einen Begleiter, könne dies auch eine verstärkte Kontrolle des persönlichen Umfelds durch Polizisten sein. Diese fahren dann mehrmals täglich an der Wohnung vorbei, klopfen an und halten Kontakt zu ihren Schützlingen. Eine wichtige Rolle spiele die Kooperation mit der Schutzperson selbst, die mit ihrem Verhalten – sich im Hintergrund halten oder an die Öffentlichkeit gehen – einen maßgeblichen Einfluss ausübe.

Der Wechsel von Name oder Wohnort sei beim Personenschutz generell nicht vorgesehen, so Gollia. Möglich sei dies bei einer Kronzeugenregelung, die aber nur bei einem Gerichtsverfahren wirksam werde. Neben dem Schutz von bedrohten Personen in der Bevölkerung werden aufgrund internationaler Übereinkommen vor allem Regierungsmitglieder, Staatsoberhäupter sowie Personen mit diplomatischem Status bewacht.

Im vergangenen Jahr erhielt beispielsweise die in Österreich lebende Familie des kroatischen Ex-Generals Vladimir Zagorec nach dem Mord an dessen Tochter im Oktober kurzfristig Personenschutz. Auch der Grazer SPÖ-Politiker und Präsident der Ägyptischen Gemeinde, Soleiman Ali, wurde nach Drohbriefen und Beschädigungen muslimischer Gräber im März von Beamten bewacht. Der FP-Abgeordneten Susanne Winter wurde nach als islamfeindlich kritisierten Aussagen ebenfalls Personenschützer zur Seite gestellt.

 

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