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Lagezentrum in Wien: Krisensicherheitsgesetz im Ministerrat beschlossen

"Für bestimmte Materien des Krisensicherheitsgesetzes bedarf es einer Zwei-Drittel-Mehrheit", so Karner betreffend eines Beschlusses im Nationalrat.
"Für bestimmte Materien des Krisensicherheitsgesetzes bedarf es einer Zwei-Drittel-Mehrheit", so Karner betreffend eines Beschlusses im Nationalrat. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Das am Mittwoch im Ministerrat beschlossene Krisensicherheitsgesetz sieht die Einrichtung eines Lagezentrums unter dem Innenministerium vor.

Am Donnerstag endet die Begutachtungsfrist für das geplante Krisensicherheitsgesetz. Mittwochnachmittag waren bereits mehr als 10.000 zum Teil sehr ähnlich lautende Stellungnahmen von Privatpersonen, die eine Einschränkung ihrer Grundrechte befürchten, eingelangt. Aber auch offizielle Stellen üben Kritik. Die Bundesländer sehen sich nicht ausreichend eingebunden. SPÖ und FPÖ bekräftigen, dass sie dem Gesetz in dieser Form nicht zustimmen werden.

Ministerrat beschloss Krisensicherheitsgesetz

"Für bestimmte Materien des Krisensicherheitsgesetzes bedarf es (für den Nationalratsbeschluss, Anm.) einer Zwei-Drittel-Mehrheit", etwa beim Thema der Bevorratung durch das Bundesheer, sagte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) im Pressefoyer nach dem Ministerrat. "Ich gehe davon aus, dass die SPÖ hier gesprächsbereit ist in dieser Frage", hofft der Ressortchef auf eine Zustimmung der Sozialdemokraten im Parlament. "Wir sind auf jeden Fall gesprächsbereit." Sollte aber die "Totalblockade" der SPÖ bei Zwei-Drittel-Materien aufrecht bleiben, dann wäre es auch möglich, einen "Großteil" des Pakets mit einfacher Mehrheit zu beschließen, so Karner. Neben der Einbindung des Heeres bedarf auch der geplante Eingriff in Landeskompetenzen einer Zwei-Drittel-Mehrheit.

Auch FPÖ-Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer schloss eine Zustimmung aus. "Dieser untaugliche Entwurf ist krachend gescheitert. Hier muss von der Pike auf komplett neu gestartet werden", wurde er in einer Aussendung zitiert. "Wenn es ein Krisensicherheitsgesetz geben soll, muss ein etwaiger Krisenfall ganz genau definiert werden und es braucht klare politische Verantwortungen", so Amesbauer.

SPÖ: "Keine Zustimmung zum 50-Millionen-Bunker"

Diese Hoffnung machte die SPÖ prompt zunichte. "Von der SPÖ wird es sicher keine Zustimmung zum 50-Millionen-Bunker geben", erklärte SPÖ-Sicherheitssprecher Reinhold Einwallner in einer Aussendung. Die Kosten für den "Regierungsbunker" hätten sich in der Planung verdoppelt, wurden aber weder im Budget anberaumt noch gesetzlich beschlossen, so Einwallner. Eine Zustimmung der SPÖ hätte es nur unter Einbindung auf Augenhöhe und inhaltlichen Änderungen gegeben. "Die Bundesregierung hat die demokratischen Bedenken nicht aus dem Weg geräumt, sie will immer noch einen völlig schwammigen Begriff von Krise durchsetzen und diese alleine ausrufen können. (...) Dieses Gesetz ist ein demokratiepolitischer und sicherheitspolitischer Murks."

Dieselbe Wortwahl fand auch FPÖ-Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer, der das Gesetz als "inhaltlich desaströsen Total-Murks" bezeichnete. Tausende Stellungnahmen auf der Parlamentshomepage würden beweisen, "dass dieser Gesetzesentwurf auf breite Ablehnung stößt". Notfallgesetzgebung dürfe gerade nach den Erfahrungen der letzten Jahre daher auf keinen Fall zur Regel werden, doch "dem öffnet dieses schwarz-grüne Krisensicherheitsgesetz aber Tür und Tor, sodass es bei den Bürgern zu Recht die sprichwörtlichen Nackenhaare aufstellt", kritisierte Amesbauer.

Krisensicherheitsgesetz sieht Lagezentrum-Einrichtung unter Ministerium vor

Das Gesetz sieht vor, dass unter dem Innenministerium das neue Lagezentrum eingerichtet wird: Auf mehr als zweitausend Quadratmetern soll in diesem Zentrum ein ständiges Monitoring der Entwicklung in zentralen Bereichen wie Sicherheit, Gesundheit oder Energie betrieben werden. Es soll die gleichzeitige Bewältigung von bis zu drei Krisen ermöglichen. Auch ein modernes Medienzentrum zur transparenten Kommunikation ist vorgesehen.

Daneben soll das Gesetz eine effiziente Koordination zwischen den betroffenen Akteuren sicherstellen (Bundes- und Landesbehörden, Einsatzorganisationen etc.). Ein weiteres Ziel des Vorhabens ist es, mit rechtlichen Klarstellungen die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure auf Bundesebene zu verbessern. So wird erstmals eine einheitliche Definition des Krisenfalls und der damit verbundenen Gremien und Prozesse definiert. Es wird zudem ein Regierungsberater samt Beratungsgremium zur strategischen Beratung der Bundesregierung im Bundeskanzleramt eingerichtet.

"Im Krisenfall kann die Regierung im Einvernehmen mit dem Nationalrat eine sogenannte Bundeskrise ausrufen", sagte Karner im Pressefoyer. Auch betonte er, dass neben den zuständigen Ministerien auch Einsatzorganisationen, Länder, Gemeinden und Städte in die Abläufe eingebunden werden.

Kritik in Stellungnahmen zu Krisensicherheitsgesetz

In den Stellungnahmen zum Gesetz hatte es noch zahlreiche Kritik gehagelt. Die Bundesländer sahen sich nicht ausreichend eingebunden. SPÖ und FPÖ erklärten bereits in der Vergangenheit wiederholt, dass sie dem Gesetz nicht zustimmen werden.

(APA/Red)

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