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Lärm in Wiener Schönheitspraxis: Streit mit Nachbarn landet vor Gericht

Der Streit landete schließlich vor Gericht.
Der Streit landete schließlich vor Gericht. ©APA
Der jahrelange Disput zwischen einer Schönheitschirurgin und einem Nachbarn hatte nun ein gerichtliches Nachspiel. Der 31-Jährige fühlt sich durch Lärm in der Ordination gestört und rief öfters die Polizei. Die Situation eskalierte schließlich.

Anfang September stellte er die Ärztin zur Rede, versperrte ihr den Weg und griff ihr mit den Händen auf die Schultern, was ihm ein Verfahren wegen Nötigung einbrachte.

Der 31-Jährige, der die Wohnung unter der Praxis bewohnt, hört sein Jahren die Schritte der Patienten und der Mitarbeiter der Ordination auf dem Parkettboden. Seiner Bitte, die Böden der Ordination mit Teppich auszulegen, wurde nicht entsprochen. Immer wieder rief er die Polizei zu dem Wiener Nobelhaus, um sich zu beschweren. Denn nicht nur die Ärztin würde Lärm verursachen, auch deren Tochter, die gegenüber dem 31-Jährigen wohnt, würde sich nicht an Ruhe im Haus halten. Dazu griff der 31-Jährige teilweise zu fragwürdigen Methoden, um seinen Ärger Ausdruck zu verleihen. So beschimpfe er einmal eine Ordinationsgehilfin und spuckte ihr vor die Füße oder passte Patienten vor der Tür ab.

Streit zwischen Ärztin und Nachbarn eskalierte

Am 7. September eskalierte die Situation, der 31-Jährige – vertreten von Philipp Wolm – passte die Ärztin, die gerade zur Reitstunde unterwegs war, bei der Haustür im Parterre ab. “Bleiben Sie stehen, wir müssen reden”, sagte er und versperrte der Frau den Weg. Als er ihr auch noch an die Schulter griff, begann die Schönheitschirurgin zu schreien.

“Ich hab gesagt, greifen Sie mich nicht an, sonst zeig ich Sie an”, meinte die Ärztin im Zeugenstand. Daraufhin ließ er los und jeder ging seines Weges.

Schönheitschirurgin klagte auf Nötigung

Die Schönheitschirurgin, die sich dem Verfahren mit 2.000 Euro Schmerzengeld anschloss, besprach sich mit einem befreundeten Anwalt, der allerdings erst eine Woche später Anzeige erstattete. “Ich habe große Angst”, meinte sie zu Richter Peter Sampt.

Sampt sprach den Mann allerdings von der angeklagten Nötigung frei, da der Tatbestand durch den kurzen Griff auf die Schulter für ihn nicht erfüllt sei. “Dass es den Vorfall gab und dass das nicht ok ist, steht außer Zweifel”, meinte der Richter zum Angeklagten, der die Aussage verweigerte. “Wenn das so weiter geht, bin ich überzeugt, dass wir uns bald wieder sehen”, meinte Sampt abschließend.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(APA)

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