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Laden von Firmen-E-Autos ab 2023 steuerfrei

Das Beladen von Dienst-E-Autos wird ab 1. Jänner 2023 steuerfrei.
Das Beladen von Dienst-E-Autos wird ab 1. Jänner 2023 steuerfrei. ©APA
Ab dem kommenden Jahr soll das Beladen von Dienst-E-Autos steuerfrei werden. Auch für die Nutzung von Carsharing bei emissionsfreien Fahrzeugen soll es künftig eine jährliche Förderung geben.

Für E-Autos bringt die Regierung weitere Steuererleichterungen auf den Weg. Das bisher lohnsteuerpflichtige Beladen von Firmen-E-Autos soll ab kommendem Jahr steuerfrei werden, berichtet die "Kleine Zeitung" am Donnerstag.

Schon zuvor war die Anschaffung von im Firmenbetrieb genutzten E-Autos kein Sachbezug und damit nicht steuerpflichtig. Für die Kosten bei externen Ladestationen galt dies jedoch nicht.

Künftig jährliche Förderung von Carsharing bei E-Fahrzeugen

Das Vorhaben gehe aus dem Ministerratsvortrag von Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) zur Abschaffung der "kalten Progression" hervor, die gestern beschlossen wurde. Auch die Nutzung von Carsharing bei emissionsfreien Fahrzeugen wie E-Autos oder E-Bikes für Mitarbeiter soll künftig mit 200 Euro pro Jahr gefördert werden, schreibt die Zeitung.

(APA/Red)

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