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Kurzurlaub mit dem Auto: 5 Reisetipps

Bei einer Autoreise in andere Länder sollte auf einiges geachtet werden.
Bei einer Autoreise in andere Länder sollte auf einiges geachtet werden. ©pixabay.com (Themenbild)
Die Feiertage nutzen viele, um mit dem Auto eine Kurzreise zu unternehmen. Doch Autofahrer sollten vor allem darauf achten, dass in einigen Ländern andere Vorschriften gelten. Der ARBÖ hat 5 Tipps für euch zusammengefasst.

Die verlängerten Wochenenden bieten sich vor allem auch an, um eine Kurzreise mit dem Auto zu unternehmen. Die beliebtesten Ziele sind noch immer Kroatien, Italien und Slowenien. In den letzten Jahren aber vermehrt auch Deutschland und Ungarn. Doch Autofahrer sollten sich vor der Reise in andere Länder noch einige Informationen einholen. Der ARBÖ hat 5 Reisetipps zusammengefasst:

Reisepass oder Personalausweis

Der Führerschein alleine reicht als Dokument nicht aus. Obwohl es keine direkten Grenzkontrollen gibt, sollte man sich mit einem Reisepass oder einen Personalausweis ausweisen können. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Ausweise noch gültig sind. In der Praxis kann ein abgelaufener Reisepass im Einzelfall bei Autovermietungen ein Grund dafür sein, kein Mietauto zu bekommen. Der Personalausweis muss immer gültig sein.

Kinder (egal welches Alter) benötigen einen eigenen Pass. Kinderreisepässe (bis zum 12. Lebensjahr) müssen in jedem Land gültig sein – hier gibt es keine Ausnahmen. Wichtig: Bei der Mitnahme von fremden Kindern ist eine Vollmacht nötig.

Warnwesten und Ersatzlampensets

Warnwesten sind in Italien, Kroatien und Slowenien Pflicht für alle Insassen. In Österreich und Deutschland mussmindestens eine vorhanden sein, denn hier besteht die Trageverpflichtung nur für den Fahrer. In Italien, Slowenien und Kroatien ist weiters ein Mitführen eines Ersatzlampensets vorgeschrieben.

Pickerl-Fristen

Zu beachten ist, dass die österreichischen Überziehungsfristen von 4 Monaten beim Pickerl nicht im Ausland gültig sind. In Kroatien gibt es sogar eine Gesetzgebung, die eine Überziehung ausdrücklich verbietet.

Grüne Versicherungskarte

Die Grüne Versicherungskarte ist bei der Haftpflichtversicherung erhältlich und dient als international anerkannter Versicherungsnachweis. Innerhalb Europas reicht das Kfz-Kennzeichen aus, um zu belegen, dass eine gültige Versicherung für das Fahrzeug besteht. In der Praxis kann es in Einzelfällen aber vorkommen, dass bei Kontrollen im Ausland die Versicherungskarte verlangt wird.

Mautpflichten in Nachbarländer und Treibstoffpreise

In Italien und Kroatien wird mit streckenbezogener Maut abgerechnet. Hier gibt es Mautstellen an den Autobahnen. Elektronische Bezahlungsarten im Vorfeld (Via Card oder Telepass) sind möglich. Alle gängigen Vignetten sind in den ARBÖ-Prüfzentren erhältlich. Der ARBÖ rät, auch immer auf die Treibstoffpreise zu achten, denn vor allem hierbei kann gespart werden.

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(Red)

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