Betriebe, die in den Kurzparkzonen ansässig sind und die auf die Verwendung eines firmeneigenen Kraftfahrzeuges angewiesen sind, können eine Ausnahmebewilligung von der Parkzeitbeschränkung (Parkkarte) erhalten. Die auf § 45 Abs. 2 StVO 1960 gestützten Ausnahmebescheide für Betriebe werden von der Magistratsabteilung 65 ausgestellt.Die Magistratsabteilung 65 muss bei Anforderung einer solchen Parkkarte jedoch die gesetzlichen Voraussetzungen prüfen, das je nach den konkreten Umständen des Einzelfalls einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Betriebe sollten daher dafür sorgen, dass die erforderlichen Anträge so früh wie möglich gestellt werden. Werden Anträge erst kurz vor Inkrafttreten der neuen Kurzparkzonen gestellt, so kann eine rechtzeitige Ausstellung von Ausnahmebewilligungen – insbesondere bei größeren Betrieben – nicht mehr garantiert werden.
Parkkarte für Betriebe anfordern
Anträge sind daher möglichst umgehend an folgende Adresse zu richten:
Magistrat der Stadt Wien – MA 65
Rechtliche Verkehrsangelegenheiten
Dezernat Parkraumbewirtschaftung
3., Ungargasse 33, (Eingang Rochusgasse 18)
Fax: +43 1 79514-99-38378
E-Mail: post.prb@ma65.wien.gv.at
Ausnahmebewilligung für Kurzparkzonen
Informationen zur Antragstellung und zu den vorzulegenden Nachweisen sowie Formulare zum Download finden Sie online unter http://www.wien.gv.at/amtshelfer/verkehr/recht/parken/parkkarte.html. Für eine allfällige Beratung im Vorfeld der Antragstellung steht auch die Hotline +43 1 95559 oder die Wirtschaftskammer Wien unter der Telefonnummer +43 1 514 50 1040 oder zur Verfügung.
Alle Informationen rund um das Thema “Parken in Wien” finden Sie in unserem Special.