Kurzarbeit für durch Unwetter geschädigte Firmen ab sofort möglich

Im Falle von Naturkatastrophen wie Hochwasser entfällt die Notwendigkeit einer Sozialpartnervereinbarung für die Kurzarbeit, so Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) in einer Aussendung. Es genügt eine Betriebsvereinbarung, um die Kurzarbeit in Anspruch zu nehmen. Der ÖGB pocht auf Einhaltung der bisherigen Kurzarbeit-Sozialpartnervereinbarung.
Rückwirkender Antrag für Kurzarbeit möglich
Der Antrag kann beim Arbeitsmarktservice (AMS) bis zu drei Wochen rückwirkend zum Beginn der Kurzarbeit gestellt werden. Betroffene Betriebe sollen sich laut Wirtschaftsministerium aber bald bei einer der regionalen AMS-Geschäftsstellen melden. "Mit der Kurzarbeit ermöglichen wir es Unternehmen, die von einer andauernden Betriebsschließung betroffen sind, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorübergehend zur Kurzarbeit anzumelden", sagte Kocher laut Aussendung.
Die Wirtschaftskammer begrüßte in einer Aussendung das vereinfachte Verfahren bei der Kurzarbeit. Der Leiter des Referates für Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik im Österreichischen Gewerkschaftsbund, Alexander Prischl, wies darauf hin, dass die Sozialpartnervereinbarung auch bei der "Katastrophen-Kurzarbeit" weiterhin gültig sei. Die Sozialpartnervereinbarung sei unter anderem von Bedeutung, "damit betroffene Beschäftigte die vereinbarte Nettoersatzrate von 90 Prozent bekommen".
In der Coronapandemie wurden vom AMS rund 10 Mrd. Euro an Kurzarbeitsbeihilfe ausbezahlt. Seit Herbst 2023 gelten neue, strengere Regeln für die Kurzarbeit. Für die Berechnung der Kurzarbeitsunterstützung für Arbeitnehmer wird laut Arbeiterkammer eine 88-Prozent-Brutto-Ersatzrate zugrunde gelegt, die im Schnitt zu einer 90-Prozent-Netto-Ersatzrate führt. Die Arbeitszeit muss um mindestens 10 Prozent bis höchstens 90 Prozent reduziert werden.
(APA/Red)