“Rechtlich möglich ist das durch das Völkerrecht, das einem Staat die Möglichkeit gibt, aufgrund seiner territorialen Souveränität die Durchführung eines ausländischen Referendums auf seinem Staatsgebiet zu untersagen”, erklärte der Außenminister. “Die geplante Einführung der Todesstrafe wäre jedenfalls ein berechtigter Grund für einen solchen Schritt.”
Kein Todesstrafe-Referendum in Österreich
Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hatte die Todesstrafe während seiner Zeit als Regierungschef 2004 abschaffen lassen. Nach dem Putschversuch vom vergangenen Jahr brachte er mehrfach ihre Wiedereinführung ins Spiel und regte dazu ein Referendum an. Zuletzt konnten in Österreich lebende und wahlberechtigte Türken über die Einführung des Präsidialsystems in der Türkei abstimmen. Die große Mehrheit der Wähler stimmte dabei für Erdogans Pläne.
Nach Kurz sprach sich auch SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder klar gegen die Abhaltung eines türkischen Todesstrafen-Referendums in Österreich aus. “Ich bin dafür, dass man das im Falle eines Referendums auf jeden Fall in Österreich untersagt”, sagte Schieder der APA.

Die sei auch einheitliche Regierungslinie. Laut Schieder bestehe sogar die “völkerrechtliche Verpflichtung”, eine mögliche Abstimmung über die Todesstrafe zu unterbinden. Schieder verwies diesbezüglich auch auf ein wissenschaftliches Gutachten des Deutschen Bundestags, wonach die deutsche Regierung ein Referendum unterbinden muss, wenn dieses die Wiedereinführung der Todesstrafe in der Türkei zum Ziel hat.
Schieder will gegebenenfalls auch noch ein Gutachten des Rechts- und Legislativdienstes des österreichischen Parlaments in Auftrag geben. Der Türkei sollte man die Entscheidung Österreichs umgehend mitteilen.
Auch in Deutschland wäre Abstimmung nicht vorstellbar
Die deutsche Regierung würde ebenfalls im eigenen Land ein von Ankara veranlasstes Referendum über die Wiedereinführung der Todesstrafe in der Türkei untersagen. “Es ist politisch nicht vorstellbar, dass wir einer solchen Abstimmung in Deutschland über eine Maßnahme, die unserem Grundgesetz und europäischen Werte klar widerspricht, zustimmen würden”, sagte der Regierungssprecher Steffen Seibert am Freitag in Berlin.
Zuvor hatte der deutsche SPD-Kanzlerkandidat und Parteichef Martin Schulz dem “Spiegel” gesagt: “Falls die türkische Regierung wirklich ein Referendum über die Einführung der Todesstrafe durchführen sollte, muss klar sein: Eine solche Abstimmung darf unter den in Deutschland lebenden Türkinnen und Türken nicht stattfinden.” Es könne in Deutschland nicht über ein Instrument abgestimmt werden, das den Werten und der Verfassung des Landes widerspreche. Eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes erklärte, die Position sei mit Außenminister Sigmar Gabriel (ebenfalls SPD) abgestimmt.
Seibert sagte: “Wenn ein anderer Staat hier in Deutschland in seinen Botschaften oder in seinen Konsulaten Wahlen oder Abstimmungen durchführen will, dann ist das genehmigungspflichtig.” Derzeit gebe es keinen solchen Antrag aus der Türkei. Deshalb sei das eine hypothetische Frage, die er üblicherweise nicht beantworte.
In diesem Fall betonte er aber: “Es gibt keine Pflicht, einem solchen Antrag zuzustimmen. Das heißt, die Bundesregierung kann ihre Genehmigung auch verweigern. Sie kann eine Abstimmung hier in Deutschland untersagen. (…) Ich gehe davon aus, dass wir unsere rechtlichen Mittel, so etwas zu untersagen, ausschöpfen würden.”
(APA)