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Kurz-Ermittlungen: Berichte über neues Dokument

Medien berichten über ein Dokument.
Medien berichten über ein Dokument. ©REUTERS/Leonhard Foeger (Symbolbild)
In den Falschaussage-Ermittlungen gegen den Sebastian Kurz (ÖVP) ist Medienberichten zu Folge ein neues Dokument aufgetaucht, das aus WKStA-Sicht den Vorwurf untermauere, Kurz sei in Postenbesetzungen involviert gewesen.

Laut "Presse", "ZiB" und "Standard" handelt es sich um ein gelöschtes, von der WKStA wiederhergestelltes Foto vom beschlagnahmten Handy des Ex-Finanzministers Hartwig Löger (ÖVP) von einem Sideletter zum türkis-blauen Regierungspakt.

ÖVP verwies auf Äußerungen von Löger

Auf dem - auch vom Onlinemedium "ZackZack.at" - veröffentlichten Foto ist zu lesen, dass der Vorstand und der Aufsichtsrat der Beteiligungsgesellschaft "durch die ÖVP nominiert" werden. Die ÖVP betonte dazu, dass solche Vereinbarungen ein normaler Vorgang seien - und in einem schriftlichen Statement wurde auf jüngste Aussagen Lögers verwiesen, die Kurz entlasten würden.

Das Foto soll Löger - wie die Zeitungen unter Hinweis auf einen Aktenvermerk der WKStA berichten - bei dessen jüngster Einvernahme (nach APA-Informationen offenbar im November) vorgelegt worden sein. Der Ex-Minister soll angegeben haben, sich nicht daran zu erinnern. Aufgenommen wurde das Foto laut den Metadaten aber von ihm selbst am 14. Jänner 2019 - und an diesem Tag soll Löger im Kanzleramt zu einer Besprechung gewesen sein, ebenso Kurz, dessen Kabinettschef Bernhard Bonelli und der damalige Kanzleramtsminister Gernot Blümel (ÖVP). Dass dabei wahrscheinlich über wichtige Personalentscheidungen gesprochen wurde, legten laut "Presse" auch Chats nahe, die Bonelli wenig später mit Lögers Generalsekretär Thomas Schmid geführt habe.

WKStA-Ermittlungen folgten auf Anzeige gegen Kurz

Zum Hintergrund: Die WKStA ermittelt nach einer Anzeige gegen Kurz wegen des Verdachts auf Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss. Im Kern geht es um die Frage, wie intensiv Kurz unter Türkis-Blau in die Reform der Staatsholding ÖBAG involviert war. Bei seiner Befragung im Ausschuss hatte der Kanzler seine Rolle bei der Auswahl des Aufsichtsrats sowie bei der Bestellung des umstrittenen Ex-ÖBAG-Chefs Thomas Schmid heruntergespielt und sinngemäß von normalen Vorgängen gesprochen. Später aufgetauchte Chatprotokolle legten allerdings eine enge Abstimmung zwischen Schmid und Kurz nahe.

Zu dem neuen Dokument hieß es am Dienstag aus der ÖVP, es stamme aus den Regierungsverhandlungen mit dem FPÖ aus dem Jahr 2017. Derartiges sei nichts Ungewöhnliches. Die Bundesregierung habe "unterschiedliche gesetzlich geregelte Nominierungsrechte und Personalbesetzungen" wahrzunehmen. "Es handelt sich um einen normalen politischen Vorgang, dass im Rahmen einer Regierung, auch der jetzigen mit den Grünen oder früheren mit der SPÖ und der FPÖ, oder generell bei Regierungsverhandlungen über Nominierungsrechte Konsens herzustellen ist", so ein Sprecher von Kurz in einem schriftlichen Statement. "Selbstverständlich waren davon auch die gesetzlich geregelte Nominierung der Geschäftsführung in der Beteiligungsverwaltung ÖBIB betroffen, ebenso wie beispielsweise auch Nominierungsrechte von VfGH Richtern."

ÖVP-Blickwinkel

Die ÖVP sieht Kurz dadurch keineswegs belastet, vielmehr sieht sie ihn durch die jüngsten Aussagen Lögers entlastet. Laut dem der APA vorliegenden Einvernahmeprotokoll antwortete Löger auf die Frage, ob Kurz in die Aufsichtsratsbestellung, die Auswahl der Aufsichtsräte oder Vorbereitungshandlungen zu dieser involviert gewesen sei: "Aus meiner persönlichen Sicht war er von meiner Seite aus zu einem guten Teil informiert. Es gab auch Gespräche über die ich ihn nicht informiert habe. Die Struktur kannte er von mir im Sinne obiger Ausführungen. Er brachte beispielsweise mit Sigi WOLF einen Vorschlag an mich. Ich habe ihn teilweise informiert über meine Gespräche. Ich habe ihn aber nicht ausdrücklich um seine Meinung oder gar seine Zustimmung gefragt."

ÖVP ortet Bestätigung von Kurz-Angaben

Aus Sicht der ÖVP bestätigt Löger damit Kurz' Angaben. Denn bei der damals bestehenden Beteiligungsverwaltung ÖBIB sei gesetzlich geregelt gewesen, dass die Regierung auf Vorschlag des Finanzministers dem von der Generalversammlung zu bestellendem Geschäftsführer zustimmen muss. Für den Fall einer Weiterentwicklung der Gesellschaft sei Vorsorge getroffen worden, "dass etwaige durch die Bundesregierung entstehende Nominierungsrechte auch dann bei der ÖVP gelegen wären". Letztlich sei aber in der Beteiligungsverwaltung die Vorstandsbestellung in die Hände des Aufsichtsrates gelegt worden. Und das Nominierungskomitee - für das man in den Regierungsverhandlungen die Zusammensetzung vereinbart habe - sei im Zuge der Reform abgeschafft worden, so das Statement der ÖVP.

Auch habe Kurz bereits im Rahmen seiner Befragung dargestellt, "dass immer klar war, dass mögliche Personalentscheidungen der Bundesregierung bei den Unternehmensbeteiligungen bei der ÖVP und zwar in Form des Finanzministers liegen würden. Diese Aussage wurde von Hartwig Löger vollinhaltlich bestätigt."

(APA/Red)

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