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Kurioser Prozess: Freundin brachte Wiener vor Gericht und wieder auf freien Fuß

Der Wiener wurde wieder auf freien Fuß gesetzt.
Der Wiener wurde wieder auf freien Fuß gesetzt. ©APA (Symbolbild)
Am Montag musste sich ein 26-jähriger mann wegen gefährlicher Drohung vor Gericht verantworten. Der Antrag auf Unterbringung des Mannes in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher wurde abgewiesen.

Ein Wiener Schöffensenat hat sich am Montag mit einem 26-jährigen Mann befasst, der laut Staatsanwaltschaft seine Ex-Lebensgefährtin mittels gefährlicher Drohung zurückgewinnen wollte und in der Millennium City einer jungen Frau angekündigt haben soll, er werde ihr den Hals durchschneiden. Der Antrag auf Unterbringung des Mannes in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher wurde abgewiesen.Wien. Dabei leidet der 26-Jährige an einer paranoiden Schizophrenie und ist der Ansicht, dass seine langjährige Freundin sein Leben “magisch beeinflusst”, wie er dem Gerichtspsychiater Siegfried Schranz schilderte, der ihn mehrfach untersucht hat. Für den Senat (Vorsitz: Stefan Apostol) lag nach einem umfangreichen Beweisverfahren aber keine sogenannte Anlasstat vor, die erforderlich gewesen wäre, um den Mann zwangsweise in einer geschlossenen Anstalt im Rahmen des Maßnahmenvollzugs behandeln zu lassen: Die Ex-Lebensgefährtin entschlug sich der Aussage und behauptete zur Überraschung des Gerichts, sie wäre nach wie vor mit dem 26-Jährigen liiert, und hinsichtlich des Vorfalls in der Millennium City stellte sich heraus, dass der Betroffene verwechselt worden sein dürfte.

Freundin brachte Angeklagten kurzfristig ins Gefängnis

Seine Langzeitfreundin hatte den 26-Jährigen vorübergehend sogar ins Gefängnis gebracht, indem sie angab, von diesem massiv bedroht zu werden. Schon vorher hatte sie eine Einstweilige Verfügung und ein Betretungsverbot erwirkt, das dem Mann jeden Kontakt untersagte. Sie selbst suchte diesen allerdings weiterhin, wie die Polizei und die zuständige Staatsanwältin in Aktenvermerken festhielten.

“Das war eine höchst komische Beziehung”, konstatierte Philipp Wolm, der Verteidiger des 26-Jährigen. Der Metalltechniker hatte die deutlich ältere Frau mit 18 kennengelernt. “Ich wollte die Beziehung am Anfang nicht. Ich hab’ den Verdacht gehabt, dass sie mit mir spielen wollte”, schilderte der junge Mann dem Gericht. Die Frau habe sich als 38 ausgegeben, das sei ihm zu alt bzw. erfahren erschienen. Erst später erfuhr er, dass sie in Wahrheit sogar um 26 Jahre älter als er war.

Freundin zeigte 26-Jährigen wegen gefährlicher Drohung an

Fast acht Jahre waren die beiden zusammen. “Er hat sich teilweise ausgebeutet gefühlt wie ein Sex-Sklave”, berichtete Verteidiger Wolm. Als sich Handgreiflichkeiten häuften, wandte sich die Frau hilfesuchend an die Polizei, wollte zugleich ihren jüngeren Partner aber nicht verlieren. Während sie ihn wegen gefährlicher Drohung anzeigte, schwärmte sie im Zuge ihrer Befragung auf der Polizeiinspektion: “Er putzt meine Kästen für mich. Er wollte mir immer die Haare waschen und mich frisieren und mir die Füße massieren. Meine Liebe für ihn ist echt.”

Als der Mann gegen das Gelöbnis, die Frau in Ruhe zu lassen, aus der U-Haft entlassen wurde – zu diesem Zeitpunkt lag das psychiatrische Gutachten noch nicht vor -, suchte die 52-Jährige seine Nähe. Die Polizei empfahl ihr dringend, Distanz zu wahren, “aber sie kann sich nicht lösen und würde eine Hochzeit in Erwägung ziehen”, hielten die Ermittler in einem Protokoll fest.

Beide wieder ein Paar

Im Zeugenstand machte die Frau nun von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch, indem sie versicherte, ihrer Ansicht nach sei die Lebensgemeinschaft weiter aufrecht. Der 26-Jährige widersprach dem nicht. Damit waren die bisherigen belastenden Angaben der 52-Jährigen nicht verwertbar. Der 26-Jährige konnte in Begleitung von Verteidiger Wolm das Graue Haus verlassen, zumal er zusicherte, seine medikamentöse Behandlung gegen die Schizophrenie fortsetzen zu wollen und nach Ansicht des Gerichts keine akute Gefährlichkeit gegeben ist, die eine Anhaltung nach dem Unterbringungsgesetz nötig machen würde. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft gab vorerst keine Erklärung ab.

(APA/Red)

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