Der Anwalt der Familie, Dr. Paul Sutterlüty, wird diese Aufgabe übernehmen und beim Landesgericht Feldkirch die Klage gegen die Republik einbringen. Sollte die Klage in Feldkirch abgewiesen werden, will Familie Karg am Oberlandesgericht Innsbruck um das Recht ihres ungeborenen Sohnes Emil weiterkämpfen. Sabine und Andreas Karg rechnen aber nicht damit, dass der Gang zu weiteren Instanzen nötig sein wird, um die Ehre ihres Kindes wieder herzustellen und zeigten sich erfreut über die Zustimmung zur Bestellung eines Kurators.
Zum Hintergrund:
Die Familie Karg aus Lochau erwartet einen behinderten Sohn. Laut aktuell gültiger Rechtssprechung gilt ein behindertes Kind in Österreich als Schadensfall. Sabine und Andreas Karg fühlen dadurch die Ehre ihres ungeborenen Sohnes Emil verletzt und wollen die Republik klagen. Ihr Standpunkt lautet: “Emil hat einen Schaden, er ist aber kein Schaden”.