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Kunden von X-Jam-Maturareisen bekommen ihr Geld zurück

Kunden von X-Jam-Maturareisen können ihr Geld zurückbekommen.
Kunden von X-Jam-Maturareisen können ihr Geld zurückbekommen. ©Canva (Symbolbild)
Der Reiseveranstalter DocLX Travel wurde vom Obersten Gerichtshof (OGH) wegen jahrelang unzulässiger Gebühren und Zusatzentgelte gerügt.

Dies bedeutet, dass Kunden, die von diesen Gebühren betroffen waren, nun die Möglichkeit haben, ihr Geld zurückzufordern. Die Arbeiterkammer (AK), die die Klage eingereicht hatte, gibt an, dass dies pro Person mehrere hundert Euro ausmachen kann.

Unzulässige Gebühren und Zusatzentgelte für Kunden von X-Jam-Maturareisen

Der OGH hat festgestellt, dass alle elf Klauseln von DocLX Travel, die von der AK vor Gericht beanstandet wurden, gesetzwidrig sind. Dazu gehören Gebühren wie der "Green-Beitrag", der für Leistungen verlangt wurde, die bereits im Vertrag enthalten waren, sowie ein Storno-Pauschalbetrag von 40 bis 95 Prozent, ohne Hinweis auf das kostenlose Rücktrittsrecht bei außergewöhnlichen Umständen.

Der "Green-Beitrag" in Höhe von zehn Euro wurde als Entgelt für eine Leistung angesehen, die normalerweise bereits im Vertrag enthalten ist, wie zum Beispiel die Müllentsorgung im Hotel. Der "Peak-Week"-Zuschlag von 39 Euro für bestimmte Reisezeiträume wurde ebenfalls als unzulässig erachtet, da solche Zuschläge nicht wirksam im Kleingedruckten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbart werden können. Der OGH hob auch die Bearbeitungspauschale von 29 Euro für Ersatzreisende auf, das heißt, wenn eine andere Person als ursprünglich geplant die Reise antritt.

Stornoklausel wurde als intransparent angesehen

Darüber hinaus wurde die Stornoklausel als intransparent angesehen. DocLX Travel verlangte Stornopauschalen zwischen 40 und 95 Prozent, ohne auf das kostenlose Rücktrittsrecht bei außergewöhnlichen Umständen hinzuweisen. Reisende haben jedoch das Recht, kostenlos vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, wie zum Beispiel Naturkatastrophen oder Epidemien.

In den vorliegenden Fällen, die von der Arbeiterkammer dokumentiert wurden, handelt es sich um Stornogebühren in Höhe von 300 bis 400 Euro pro Person. Betroffene können ihr Geld mithilfe eines Musterbriefs der AK zurückfordern.

(APA/Red)

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