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Künstliche Befruchtung: Paar klagt Klinik wegen Panne

17.000 Euro als Wiedergutmachung seien "ein Hohn". / Symbolbild
17.000 Euro als Wiedergutmachung seien "ein Hohn". / Symbolbild ©APA/DPA-ZENTRALBILD/Ralf Hirschberger
Bei der künstlichen Befruchtung in einer niederösterreichischen Kinderwunschklinik könnte ein Fehler passiert sein, denn laut einem Bericht der "Wiener Zeitung" hat ein "tiefschwarzes" aus Nigeria stammendes Paar eine "hellbraune" eineinhalbjährige Tochter. Wegen der Vermutung auf Verwechslung haben die Eltern aus Burgenland nun geklagt.

Laut geltender Judikatur des Obersten Gerichtshofs kann ein gesundes Kind niemals ein Schaden sein. Jedoch fordert der Anwalt der Eltern, Heinz Robathin, ein Umdenken bzw. kündigt an, notfalls den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen. Denn so würde jegliches Handeln bei (Kunst-)Fehlern schwierig bis unmöglich gemacht. Sein Ziel sei, dass die Judikatur künftig die Situation jedes einzelnen Falles betrachtet.

Vorerst wurde das Labor der Kinderwunschklinik auf Schmerzengeld für die Mutter und den Vater geklagt. Dass Letzterer nicht der leibliche Vater ist, hatten, wie die “Wiener Zeitung” schreibt, auch zwei DNA-Tests bestätigt. Angebotene 17.000 Euro waren dem Paar zu wenig. “Ein Hohn”, meint der Jurist, der keine konkrete Forderung nannte. Die Kinderwunschklinik wollte sich nicht zu dem Fall äußern – aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht und zum Schutz der Privatsphäre der Patientinnen.

Feststellungsklage für Tochter

Robathin will auch eine Feststellungsklage für die Tochter einbringen, weil die Verwechslung auch für diese mit einem Schaden behaftet sei. Wird das Mädchen etwa im Kindergarten aufgrund der unterschiedlichen Hautfarbe zu seinen Eltern gemobbt, würde das einen sozialen und gesellschaftlichen Nachteil bedeuten.

Zuvor ist jedoch noch ein weiterer juristischer Schritt notwendig: Der Mann war 180 Tage vor und nach der Geburt der Tochter in aufrechter Ehe verheiratet. Daher gilt die gesetzliche Vermutung, dass er auch der Vater des Kindes ist. Beim zuständigen Bezirksgericht Mattersburg wurde am heutigen Dienstag nicht öffentlich über den Antrag auf Feststellung des Nichtbestehens der Vaterschaft verhandelt. Bis diese aberkannt ist, ruht das Verfahren bezüglich des Schmerzengelds.

Leiblicher Vater muss Unterhalt zahlen

Und es gibt noch einen weiteren Betroffenen: den leiblichen Vater, der über die rund 500 Samenproben des Labors zu finden sein müsste. Er wäre laut dem Juristen dann unterhaltspflichtig – obwohl er die Mutter nie kennengelernt hat und vermutlich schon gar kein gemeinsames Kind mit dieser wollte.

Für den Nigerianer war das alles anfangs offenbar zu viel. Unmittelbar nach der Geburt der Tochter ist er laut Robathin ausgezogen und wollte sich von seiner Frau scheiden lassen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Er dachte, diese habe ihn mit einem weißen Mann betrogen, was theoretisch natürlich möglich ist. Mittlerweile ist er aber wieder zu seiner Ehefrau zurückgekehrt und kümmere sich “rührend” um das Kind, so Robathin in der “Wiener Zeitung”.

APA/red

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