AA

Künftig keine Anzeigen bei Polizei-Kontrollen in Wiener Bordellen

Einzelne Bestimmungen im Wiener Prostitutionsgesetz sind derzeit "ausgehebelt".
Einzelne Bestimmungen im Wiener Prostitutionsgesetz sind derzeit "ausgehebelt". ©APA/BORIS ROESSLER/DPA
Bei Kontrollen in Bordellen stellt die Wiener Polizei derzeit teilweise keine Anzeigen mehr aus. Konkret davon betroffen sind Verstöße gegen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften.

Hintergrund dafür sind zwei Urteile des Verwaltungsgerichts. Das Gesetz an sich ist weiter gültig. "Es wird auch weiterhin Kontrollen geben", sagte Polizeisprecher Christopher Verhnjak am Samstag.

Einzelne Bestimmungen in Wiener Prostitutionsgesetz "ausgehebelt"

Die "Kronen Zeitung" hatte zuvor berichtet, dass die Polizei Bordellen für Verstöße gegen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften keine Strafen mehr ausstellt, bis das Gesetz repariert ist.

Konkret betreffen die Urteile aus dem Frühjahr zwei Absätze der Strafbestimmungen im Wiener Prostitutionsgesetz. Diese beiden Bestimmungen sind derzeit "ausgehebelt", laut Gericht sind sie "nicht ausreichend determiniert, also nicht ausreichende bestimmt", sagte Verhnjak. Ein Passus betrifft die Sicherheitsvorkehrungen in den Gebäuden, dieser ist derzeit nicht gültig. Werden Mängel festgestellt, "werden diese nicht angezeigt, aber sehr wohl protokolliert", sagte Verhnjak. Somit könne im Fall es Falles auch per Bescheid die Bewilligung entzogen werden.

Nach Urteilen: Kontrollen ohne Anzeigen in Wiener Bordellen

Das Landesverwaltungsgericht Wien hatte Mitte Februar einer Beschwerde eines Betreibers Folge gegeben. Er war wegen Mängel in den Sanitärbereichen und funktionsuntüchtiger Beleuchtung gestraft worden. "Mangels Vorliegen einer entsprechenden Rechtsgrundlage ist aber die Bestrafung des Beschwerdeführers zu Unrecht erfolgt ("nulla poene sine lege")", heißt es in der Entscheidung des Gerichts.

Ein weiteres Urteil betrifft den Vermieter von Privatwohnungen für Prostitutionszwecke. Bisher war das Gesetz so ausgelegt worden, dass sich der Vermieter, beispielsweise von Ferienwohnungen, strafbar macht, wenn diese für Prostitution genützt werden. Das reicht nunmehr nicht aus. "Es braucht konkrete Hinweise, dass er Vermieter wusste, dass dort illegale Prostitution stattfindet", erläuterte er Polizeisprecher.

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Künftig keine Anzeigen bei Polizei-Kontrollen in Wiener Bordellen
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen