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Kündigung wegen Wäsche? Was im Homeoffice rechtlich gilt

Haushaltsarbeit im Homeoffice: Praktisch, aber riskant.
Haushaltsarbeit im Homeoffice: Praktisch, aber riskant. ©CANVA
Im Homeoffice schnell die Waschmaschine einschalten oder das Gemüse fürs Abendessen schneiden? Für viele Alltag – rechtlich aber ein schmaler Grat. Denn was wie harmlose Multitasking-Effizienz wirkt, kann arbeitsrechtliche Folgen haben.

Die Akten sind erledigt, die Präsentation verschickt – und ganz nebenbei dampft die Suppe am Herd, die Waschmaschine dreht ihre Runden. Willkommen im Homeoffice, wo Berufs- und Privatleben oft Hand in Hand gehen. Viele nutzen die gewonnene Flexibilität, um kleine Haushaltstätigkeiten in die Arbeitszeit einzuflechten. Das sei menschlich – aber arbeitsrechtlich nicht immer ganz sauber, erklärt die auf Arbeitsrecht spezialisierte Juristin Karin Buzanich-Sommeregger von der Kanzlei Freshfields.

Kleine Pausen – großer Unterschied

"Arbeitszeit ist Arbeitszeit", stellt Buzanich-Sommeregger im Gespräch mit den Salzburger Nachrichten klar. Zwar seien kurze Unterbrechungen – etwa um Kaffee zu holen – auch im Büro üblich und daher auch zu Hause vertretbar. Aber wer regelmäßig fünf Maschinen Wäsche während der Arbeitszeit aufhängt, überschreitet diesen Rahmen deutlich.

Im Prinzip handle es sich dabei um denselben Verstoß wie bei jemandem, der im Büro stundenlang Online-Shopping betreibt. Der Unterschied: Im Homeoffice fehlt oft die unmittelbare Kontrolle. Das Vertrauen spielt eine zentrale Rolle – und genau dieses kann erschüttert werden.

Fixe Zeiten gelten auch daheim

Ein häufiger Irrglaube: Im Homeoffice gelten andere Regeln als im Büro. "Dem ist nicht so", betont die Juristin. Wer laut Arbeitsvertrag zu fixen Zeiten arbeiten muss, hat sich auch zu Hause an diese Zeiten zu halten. Ausnahmen gelten bei Gleitzeitmodellen, in denen nur bestimmte Kernzeiten verbindlich sind.

Verwarnung statt sofortiger Kündigung

Die gute Nachricht für alle, die ab und zu den Geschirrspüler während eines Online-Meetings ausräumen: Ein einmaliger "Haushaltsschnitzer" führt nicht automatisch zur Kündigung. Meist folgt auf einen Verstoß zunächst eine mündliche Verwarnung, beim zweiten Mal eine schriftliche. Erst danach droht – bei wiederholtem Fehlverhalten – die Entlassung.

Deutlich problematischer wird es jedoch, wenn Arbeitnehmer bewusst falsche Angaben zur Arbeitszeit machen – etwa indem sie im Zeiterfassungssystem angeben, sie hätten um 8 Uhr begonnen, tatsächlich aber erst um 12 Uhr den Laptop aufklappen. Das ist mehr als ein kleiner Verstoß: "Solche Fälle können zur Entlassung führen, weil das Vertrauensverhältnis schwer beschädigt ist", erklärt Buzanich-Sommeregger.

Fallbeispiel: Teneriffa statt Homeoffice

Ein besonders drastischer Fall landete sogar vor dem Obersten Gerichtshof (OGH): Ein Arbeitnehmer flog während des Corona-Lockdowns mit seiner Familie nach Teneriffa. Statt wie vertraglich vereinbart ab 8 Uhr zu arbeiten, begann er erst am Nachmittag – trug aber im System einen Arbeitsbeginn am Morgen ein. Die Folge: fristlose Entlassung. Der OGH bestätigte die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung.

Kontrolle und Vertrauen

Gerade weil im Homeoffice weniger direkte Kontrolle möglich ist, genießen Arbeitnehmer dort eine besondere Vertrauensstellung. Entsprechend hoch ist der Maßstab, der an ihr Verhalten gelegt wird. Das gilt umso mehr, je höher die Position im Unternehmen ist.

Arbeitgeber dürfen grundsätzlich kontrollieren, ob die vereinbarte Arbeitszeit eingehalten wird – etwa durch regelmäßige Anrufe. "Was sie aber nicht dürfen: einfach so Zutritt zur Wohnung verlangen", stellt die Juristin klar.

Zwischen Kultur und Kontrolle

Ob Wäschewaschen während der Arbeitszeit als Kavaliersdelikt oder No-Go betrachtet wird, hängt letztlich auch von der Unternehmenskultur ab. Manche Chefs drücken ein Auge zu, andere fragen sich beim dritten Teams-Meeting in Folge, warum der Kollege schon wieder am Geschirrspüler steht.

Am Ende ist klar: Homeoffice funktioniert nur mit gegenseitigem Vertrauen. Wer dieses ausnutzt, riskiert mehr als nur eine Rüge.

(VOL.AT)

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