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Kärntner FPÖ fordert rund 2,1 Millionen Euro Parteienförderung nach

Der Kärntner FPÖ steht laut Verfassungsgerichtshof (VfGH) auch nach der Abspaltung des BZÖ weiterhin Parteienförderung zu. Damit ist ein dreieinhalb Jahre dauernder Streit entschieden: BZÖ, SPÖ, ÖVP und Grüne hatten sich nach der FPÖ-Spaltung im April 2005 auf neue Richtlinien für die Parteienförderung des Landes geeinigt. Die FPÖ erhielt keine Förderung mehr.

Hintergrund des Ganzen: Anfang April hatte sich das BZÖ von der FPÖ abgespalten. Im Kärntner Landtag wurde die FPÖ damit schlagartig zur Ein-Mann-Fraktion reduziert, 15 Mandatare wechselten mit dem damaligen Landeshauptmann Haider ins BZÖ (das sich in dem Bundesland allerdings weiterhin “Freiheitliche in Kärnten” nannte).

Ende April beschloss der Landtag die neuen Richtlinien für die Parteienförderung. Demnach sollten nur noch Parteien mit mindestens zwei Abgeordneten gefördert werden, womit die FPÖ künftig leer ausging. Die FPÖ wandte sich an den VfGH, der Ende 2007 ein Gesetzesprüfungsverfahren einleitete. Das Ergebnis liegt nun vor: Demnach dürfen die Richtlinien für die Parteienförderung zwar geändert werden, aber nicht während der laufenden Gesetzgebungsperiode.

Die Einschränkung, dass erst ab zwei Abgeordneten Anspruch auf Förderung besteht, wurde daher vom VfGH gekippt. Ebenso die Bescheide, mit denen der Kärntner FPÖ die Parteienförderung des Landes verweigert wurde. Damit kann die Kärntner FPÖ neuerlich um Parteienförderung für die Jahre 2005 bis 2008 ansuchen. Eine Reparaturfrist hat der VfGH nicht gesetzt, die Aufhebung der diskriminierenden Bestimmung im Kärntner Parteienförderungsgesetz wird sofort wirksam.

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