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Kritik von Patientenanwälten: Ärzte dürfen sich nicht selbst kontrollieren

Auf Ärzte warten auch bei schlechter Qualität kaum Konsequenzen.
Auf Ärzte warten auch bei schlechter Qualität kaum Konsequenzen. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Österreichs Patientenanwälte warnen vor schlechter Qualität in Arztpraxen. Die dortige Qualitätssicherung wird nämlich von einem Tochterunternehmen der Österreichischen Ärztekammer durchgeführt. Von Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein fordern sie daher eine Reform.

Dass sich die Ärzte damit gewissermaßen selbst kontrollieren, wurde über die Jahre immer wieder bemängelt. Das IHS fasst das so zusammen: “Das von der ÖQMed ausgearbeitete und durchgeführte Qualitätssicherungsverfahren wurde bisher von mehreren Seiten kritisiert und scheint auch dem internationalen Vergleich nicht standzuhalten.”

Der ARGE der Patientenanwälte wurde die Studie kürzlich präsentiert. Sie sehen sich auch in weiteren Punkten bestätigt, etwa was die Fortbildung betrifft. Österreich nehme hier unter den untersuchten europäischen Ländern eine Extremposition ein, so das IHS. Es gebe zwar eine Verpflichtung zur Fortbildung, diese sei jedoch keine Voraussetzung für eine strukturierte Rezertifizierung der Ärzte: “Hinzu kommt hierbei außerdem, dass es laut Gesetzestext keine expliziten Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung der Fortbildungspflicht gibt.”

Von europäischen Vorbildern lernen

Der Schluss des IHS: “Für das österreichische System empfiehlt es sich daher, von europäischen Vorbildern zu lernen und allen voran die Qualitätssicherung im niedergelassenen Bereich institutionell neu zu ordnen. Zudem scheint eine Revision des momentanen Evaluierungsverfahrens als unausweichlich, da es nicht nur fundamentale methodische Schwächen aufweist, sondern auch nicht dem aktuellen wissenschaftlichen Stand entspricht.”

Qualitätsmängeln meist ohne Sanktionen

Die Patientenanwälte sehen sich damit in ihrer Rolle als mahnende Stimme bestärkt. Fälle von gravierenden, nur zufällig entdeckten Qualitätsmängeln, meist ohne Sanktionen für die Ärzte, hätten die Patientenanwälte “immer wieder veranlasst, das unzulängliche System infrage zu stellen”, heißt es in dem vom niederösterreichischen Patientenanwalt Gerald Bachinger gezeichneten Brief an Hartinger-Klein: “Insbesondere wurde explizit eine systematische externe Überprüfung durch eine von der Österreichischen Ärztekammer unabhängige Stelle gefordert.” Es gebe dazu erprobte und effektive Modelle, insbesondere das Europäische Praxisassessment.

Hartinger-Klein wird in dem der APA vorliegenden Schreiben aufgefordert, im Lichte der Studie die Qualität der Patientenversorgung und damit die Patientenrechte zu stärken: “Insbesondere ersuchen wir Sie dringend, die Qualitätssicherung/Qualitätskontrolle in den österreichischen Ordinationen auf internationales Niveau zu heben und die Empfehlungen der Studie rasch und vollständig aufzugreifen.”

Hartinger-Klein will Mängelbeseitigung

Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) hat am Freitag auf die Alarmrufe der Patientenanwaltschaft in Sachen Arztpraxen reagiert. “Qualitätsmängel gehören unbedingt beseitigt, denn die Sicherheit der Patienten muss gewahrt sein”, betonte sie in einer Aussendung.Geplant ist demnach ein Runder Tisch mit Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres, Patientenanwalt Gerald Bachinger und Sektionschef Gerhard Aigner aus dem Gesundheits- und Sozialministerium. Sie wolle mit diesen gezielt Maßnahmen zur Qualitätssicherung besprechen. Ein Datum dafür nannte sie nicht.

(APA/red)

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