AA

Kritik der Justiz an Razzien bei Medienhaus "Österreich"

Es habe keinen dringenden Tatverdacht gegen die Medienvertreter der "Österreich", Helmut und Wolfgang Fellner gegeben, erklärt Gabriele Aicher, Rechtsschutzbeauftragte der Justiz.
Es habe keinen dringenden Tatverdacht gegen die Medienvertreter der "Österreich", Helmut und Wolfgang Fellner gegeben, erklärt Gabriele Aicher, Rechtsschutzbeauftragte der Justiz. ©APA/HANS PUNZ
Im Zuge der Inseratenaffäre gab es eine Razzia bei dem Medienhaus "Österreich". Der Rechtsschutzbeauftragte der Justiz übt nun Kritik an den Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft.

Die Rechtsschutzbeauftragte der Justiz und damit oberstes Kontrollorgan über die Staatsanwaltschaften übt Kritik an den Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen das Medienhaus "Österreich" im Zuge der Inseratenaffäre. In einer Beschwerde vom 14. Oktober bezeichnet die Rechtsschutzbeauftragte Gabriele Aicher die Bewilligung der Hausdurchsuchung in dem Medienunternehmen als rechtswidrig. Die WKStA wies die Vorwürfe zurück.

Expertin kritisiert Vorgehensweise der WKStA bei ÖVP-Ermittlungen

In einer Beschwerde vom 14. Oktober bezeichnet die Rechtsschutzbeauftragte Aicher die Bewilligung der Hausdurchsuchung bei "Österreich" als rechtswidrig. "Bereits mit der Anordnung, gerichtlichen Bewilligung und allfälligen Durchführung von Zwangsmaßnahmen gegen Medieninhaber und Herausgeber ohne Einholung der in solchen Fällen zwingend erforderlichen Ermächtigung, wurde eine rote Linie des Rechtsstaates überschritten. Hinzukommt, dass in diesem Fall aufgrund der Aktenlage eine solche Ermächtigung niemals hätte erteilt werden können. Die Anordnung, gerichtliche Bewilligung und allfällige Durchführung dieser Maßnahmen waren somit rechtswidrig."

Aicher sieht auch keinen dringenden Tatverdacht gegen die Medienmanager Helmuth und Wolfgang Fellner. Zudem kritisiert die Expertin, dass alle Verfahren unter einem Dach gegen Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache geführt werden. Die Folge sei, dass immer derselbe Richter alle Entscheidungen treffe. "Gleiches gilt für das Oberlandesgericht. Auch hier entscheidet in der zweiten Instanz immer derselbe Senat. Damit wird das Recht auf den gesetzlichen Richter systematisch unterlaufen. Tatsache ist, dass es sich um völlig unterschiedliche Verfahrenskomplexe handelt."

"Wer den Rechtsstaat vertritt, hat sich selbst an Vorgaben zu halten"

"Wer den Rechtsstaat vertritt, hat sich selbst an die Vorgaben des Rechtsstaates zu halten. Der Zweck heiligt nicht die Mittel. Ich sehe in den letzten Entwicklungen mit Blick auf das Redaktionsgeheimnis eine Gefahr für die Pressefreiheit. Diese ist für das Funktionieren einer demokratischen Gesellschaft fundamental", findet Aicher deutliche Worte.

Rechtsschutzbeauftragte sei in großer Sorge um die Pressefreiheit

Und sie erinnert daran, dass bereits einmal zuvor der Versuch unternommen wurde, sich des Handys einer Redakteurin der Tageszeitung "Die Presse" zu bemächtigen. "Dieser Entwicklung ist entschieden entgegenzutreten: Wenn wir akzeptieren, was hier bei den Herausgebern von 'Österreich' passiert ist, dann akzeptieren wir, dass es morgen bei der 'Presse', bei der 'Kleinen Zeitung', den 'Vorarlberger Nachrichten' oder auch bei der 'Kronenzeitung' passieren kann.

Als Rechtsschutzbeauftragte sei sie in großer Sorge um den Rechtsstaat und die Pressefreiheit. "Ich bin in Sorge, weil ich wahrnehme, wie fortlaufend versucht wird, Grenzen zu verschieben und das beunruhigt mich zutiefst. Diese Sorge betrifft insbesondere die Frage der gerichtlichen Bewilligung: Der Haft- und Rechtsschutzrichter hat Anordnungen der Staatsanwaltschaft auf deren Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit hin zu prüfen. Wir haben bereits bei der Hausdurchsuchung beim BVT erleben müssen, dass diese Bewilligung ohne ausreichende Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen erfolgt ist. Und auch bei der Bewilligung der Maßnahmen gegen das in Rede stehende Medienunternehmen war die Erteilung der Bewilligung aus den oben genannten Gründen rechtswidrig. Dabei handelt es sich allerdings nicht um einen bloßen Formfehler", so Aicher.

WKStA wies die Kritik an den Razzien bei der "Österreich" zurück

Die WKStA wies die Kritik in einer Aussendung vom Freitag zurück, gab aber zu, dass sie es "irrtümlich" verabsäumt habe, für eine geplante Handy-Standortbestimmung die bei Journalisten erforderliche Ermächtigung der Rechtsschutzbeauftragten zu beantragen. "Nach der gerichtlichen Bewilligung erkannte die WKStA selbst noch vor Umsetzung der Maßnahme am 5. Oktober 2021 dieses Versäumnis, hielt diesen Umstand transparent im Akt fest und wies das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) umgehend an, die Maßnahme nicht durchzuführen. Tatsächlich wurden die Standortdaten auch nicht erhoben", so die Staatsanwaltschaft.

Die darüber hinaus gehenden Kritikpunkte weise die WKStA "entschieden zurück". "Diese stehen aus Sicht der WKStA teilweise im Widerspruch zur Aktenlage, teilweise auch zur geltenden Rechtslage und suggerieren ohne ausreichende Tatsachengrundlage missbräuchliches Amtshandeln. In Anbetracht dieser Kritikpunkte legte die WKStA die Beschwerde mit einer ausführlichen Stellungnahme dem Gericht vor. Das Oberlandesgericht Wien wird im Rechtsmittelverfahren über die Zulässigkeit dieser Beschwerdepunkte und die rechtliche und inhaltliche Berechtigung der Einwände entscheiden."

Wöginger fordert Aufklärung von Justizministerin Alma Zadic

Der stellvertretende ÖVP-Klubchef August Wöginger nahm den Disput zum Anlass, um Aufklärung von Justizministerin Alma Zadic (Grüne) zu fordern. "Im Sinne unseres österreichischen Rechtsstaats muss die Justiz über jeden Zweifel erhaben sein", meinte er in einer Aussendung. Der ÖVP-Parlamentsklub werde daher auch eine parlamentarische Anfrage an Zadic richten. "Die Justiz darf nicht zum Mittel parteipolitischen Kalküls werden", so Wöginger. Umso wichtiger sei es, den aufgekommenen Vorwürfen schnell auf den Grund zu gehen.

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Kritik der Justiz an Razzien bei Medienhaus "Österreich"
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen