Kritik an Sterbehilfe-Verboten in Pflegeheimen

Schon vor einem Jahr haben Volksanwaltschaft und Menschenrechtsbeirat auf die Verbote zur Sterbehilfe in bestimmten Pflegeeinrichtungen hingewiesen - "aber immer noch halten sich nicht alle Einrichtungen daran", erklärte Achitz. "Wir werden die Kommissionen der Volksanwaltschaft ersuchen, im Rahmen der präventiven Menschenrechtskontrolle besonders auf solche rechtswidrigen Hausordnungen zu achten", kündigte der Volksanwalt an.
Sterbehilfe-Verbote in Pflegeheimen: Volksanwaltschaft sieht Länder gefordert
Geht es nach Achitz, sollen auch die Länder als Aufsicht aufgefordert werden, solche Klauseln zum assistierten Suizid schon in den Förderverträgen für die Einrichtungen eindeutig auszuschließen. So hieß es etwa in der Hausordnung einer Einrichtung in Tirol: "Die Durchführung eines Assistierten Suizids ist nicht erlaubt." Eine Schwerpunktprüfung der Volksanwaltschafts-Kommissionen hat gezeigt, dass mehrheitlich keine Möglichkeit zum assistierten Suizid in den Einrichtungen besteht.
Laut einem Gutachten des Menschenrechtsbeirats der Volksanwaltschaft aus dem Februar 2024 müssen die Heimträger die im Sterbeverfügungsgesetz vorgesehene Möglichkeit des straflosen assistieren Suizids für schwerst- und unheilbar Kranke "aus Respekt vor der freien Entscheidung der Bewohnerinnen und Bewohner akzeptieren". Der assistierte Suizid müsse dabei aber der allerletzte Ausweg sein. Die Volksanwaltschaft fordert daher vor allem mehr Investitionen in die Hospize, um das "Recht auf würdevolles Sterben" umzusetzen.
(APA/Red)