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Kritik an Hürden beim Kinderbetreuungsgeld wächst

Arbeiterkammer und Volksanwaltschaft kritisieren behördliche Hürden beim Kinderbetreuungsgeld.
Arbeiterkammer und Volksanwaltschaft kritisieren behördliche Hürden beim Kinderbetreuungsgeld. ©Canva (Symbolbild)
Arbeiterkammer und Volksanwaltschaft kritisieren behördliche Hürden beim Kinderbetreuungsgeld – besonders bei grenzüberschreitenden Fällen. Das Familienministerium verweist auf die Einhaltung von EU-Recht und will Missbrauch verhindern.
Budget: Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe steigen nicht

Die Arbeiterkammer (AK) und die Volksanwaltschaft üben deutliche Kritik am aktuellen System des Kinderbetreuungsgeldes. In der Praxis zeige sich, dass Familien, bei denen ein Elternteil im Ausland lebt oder arbeitet, häufig monatelang auf Leistungen warten müssen. Diese Verzögerungen führen zu großer Verunsicherung und finanziellen Belastungen, wie AK-Direktorin Silvia Hruska-Frank und Volksanwalt Bernhard Achitz berichteten.

Hruska-Frank sprach von einem "irren System" mit komplizierter Gesetzeslage und einem häufig als "schikanös" empfundenen Vollzug. Die AK fordert von Familienministerin Claudia Plakolm (ÖVP) klare Maßnahmen und ein familienfreundlicheres Vorgehen der Behörden.

Volksanwaltschaft oft machtlos

Laut Volksanwalt Achitz ist die Volksanwaltschaft mit zahlreichen Fällen konfrontiert, kann jedoch nur Missstände aufzeigen. Eine direkte Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen sei nicht möglich, weshalb Betroffene oft an die AK verwiesen werden. Probleme entstehen etwa, wenn österreichische Behörden verlangen, dass Familien im Ausland zusätzliche Anträge stellen – ein Prozess, der häufig scheitert.

Formlose Ablehnungen und komplexes Verfahren

Auch die AK-Expertin Ines Stilling betonte die hohe Komplexität grenzüberschreitender Rechtsmaterien. Besonders kritisch sieht sie, dass Behörden Familien nur formlos mitteilen, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt seien – anstelle eines rechtsverbindlichen Bescheids.

Familienministerium verweist auf EU-Recht

Das Familienministerium verteidigte das Verfahren mit Verweis auf geltendes EU-Recht. Österreich sei verpflichtet, zu prüfen, ob es für die Auszahlung zuständig sei. Man wolle damit verhindern, dass österreichisches Steuergeld unrechtmäßig ins Ausland fließt. Ziel sei es, Missbrauch zu vermeiden, nicht EU-Recht zu unterlaufen, betonte das Ressort.

Neben einer familienfreundlicheren Ausgestaltung fordern AK und Volksanwaltschaft unter anderem auch die Verlängerung der Frist zur Änderung der Kinderbetreuungsgeld-Variante sowie eine Entkoppelung vom Hauptwohnsitz.

Häufige Fragen zum Kinderbetreuungsgeld bei Auslandsfällen

Warum gibt es beim Kinderbetreuungsgeld Probleme bei Auslandsfällen?
Wenn ein Elternteil im Ausland lebt oder arbeitet, sind die Zuständigkeiten laut EU-Recht oft komplex. Dies führt zu langen Bearbeitungszeiten.

Was kritisieren AK und Volksanwaltschaft konkret?
Sie bemängeln komplizierte Verfahren, formloses Behördenvorgehen und lange Wartezeiten bei der Auszahlung grenzüberschreitender Leistungen.

Wie reagiert das Familienministerium auf die Kritik?
Das Ministerium verweist auf die Verpflichtung, Zuständigkeiten genau zu prüfen, um Missbrauch mit österreichischem Steuergeld zu verhindern.

Welche Änderungen fordern die Kritiker?
Neben besseren Abläufen verlangen AK und Volksanwaltschaft u. a. die Verlängerung von Fristen und die Abschaffung der Hauptwohnsitzmeldung als Voraussetzung.

(APA/VOL.AT)

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