Kritik an Beamten-Dienstrechtsnovelle

Laut Novellen-Entwurf soll für Beamte mit Bachelor-Abschluss der Berufseinstieg ausschließlich in der Funktionsgruppe A1/1 möglich sein, in höhere Funktionen (bis A1/9, entspricht dem Sektionsleiter) allerdings nicht. So ist laut Stellungnahme des Wissenschaftsressorts in der Novelle “das Ernennungserfordernis einer der Verwendung entsprechenden Hochschulbildung” durch den Erwerb eines Diplom-, Master- oder Doktorgrades bzw. den Abschluss eines Fachhochschul-Master- oder -Diplomstudienganges nachzuweisen.
Im Wissenschaftsministerium weist man darauf hin, dass das Bachelorstudium aufgrund des Konzepts der Bologna-Studienarchitektur als berufsqualifizierender Abschluss zu betrachten ist, in Österreich neu einzurichtende Studien grundsätzlich nur als Bachelor- und Masterstudien eingerichtet und Diplomstudien nur mehr auslaufend angeboten werden dürfen. Deshalb gehe man davon aus, “dass die vorgeschlagene Neuregelung nur ein erster Schritt in Richtung völlige Gleichstellung des Bachelorstudiums” sein könne.
Direkte Auswirkungen wird die Dienstrechtsnovelle zwar keine haben, weil praktische keine neuen Beamten eingestellt werden, sondern nur Vertragsbedienstete. Und für diese ist die finanzielle Einstufung ohnedies nicht mit der Vorbildung verbunden, sondern mit der Funktionsbeschreibung des Arbeitsplatzes. Allerdings verweist man im Wissenschaftsministerium auf die “innerstaatliche Vorbildwirkung des Bundes”. Eine generelle A1-Wertigkeit des Bachelorstudiums im Bundesdienst würde auch die Akzeptanz des Bachelors in Wirtschaft und Industrie fördern.