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Kreisverkehr und Ampel: Was darf man, was darf man nicht?

Schauplatz unseres Experiments: Der Kreisverkehr bei der Autobahnanschlussstelle Dornbirn Nord.
Schauplatz unseres Experiments: Der Kreisverkehr bei der Autobahnanschlussstelle Dornbirn Nord. ©VOL.AT/Sturn
Schwarzach - Ein Kreisverkehr, der zusätzlich durch eine Ampel gesichert ist. Wir habe das Experiment gewagt: Wie viele Verkehrsverstöße sind in 20 Minuten zu beobachten? Und was gilt überhaupt als Verstoß?
Das Experiment: 20 Minuten beim Kreisverkehr Schwarzach

Der Kreisverkehr in Schwarzach: Hier kreuzen sich L190 und L200. Für zusätzliche Verkehrsbelastung sorgt die Anschlussstelle Dornbirn Nord. Damit der Kreisel seiner Aufgabe gewachsen sein kann, wurden in alle vier Richtungen unvollständige Signalanlagen montiert. Neben dem Rotlicht gibt es nämlich nur noch ein Gelblicht, Grün fehlt. Aktiviert werden die Ampeln, wenn Sensoren in einer der vier Richtungen zähflüssigen Verkehr melden. Dann werden die Fahrzeuge auf den anderen Spuren angehalten, um der überlasteten Spur Erleichterung zu verschaffen. 

Acht potenzielle Verstöße in 20 Minuten

Seit 2010 gibt es dieses Regelung. Aber haben sich die Autofahrer an die Kombination Kreisverkehr UND Ampel gewöhnt? Wir haben den Test gemacht. Am Donnerstag, 3. Mai, haben wir den Verkehr während der Hauptverkehrszeit 20 Minuten lang beobachtet – und dabei mehrere tatsächliche oder vermeintliche Überschreitungen festgestellt. Konkret: drei Fahrzeuge missachteten das Rotlicht, zwei das Gelblicht, drei passierten zwar korrekt die Haltelinie, fuhren dann aber erst bei Gelb oder Rot in den Kreisverkehr ein. Dazu muss man wissen: Auf Höhe der Ampel gibt es eine Haltelinie. Etwa eine Wagenlänge später eine weitere Linie, die den Kreisverkehr absteckt.

Rot ist auch hier Rot

Anschließend unterhielten wir uns mit Gruppeninspektor Hermann Hager vom Landesverkehrsamt über unsere Ergebnisse. Das hatte der Experte zu sagen:

  • Wenig überraschend: Auf jeden Fall falsch verhalten haben sich jene Fahrzeuge, die bei eindeutig erkenntlichem Rotsignal in den Kreisverkehr eingefahren sind.  Auch das Überfahren der Haltelinie bei der Ampel ist bereits ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Den Sündern blüht eine Geldstrafe von mindestes 72 Euro und eine Vormerkung für fünf Jahre.
  • Relativ unproblematisch ist es, die Haltelinie der Ampel dann zu überfahren, wenn kein Lichtsignal zu sehen ist. Selbst wenn man durch die Fahrzeuge im Kreisverkehr am Einfahren behindert wird und die Ampel in der Zwischenzeit auf Rot umschlägt, droht keine Strafe. Aber Achtung: Befindet sich die Ampel noch im Sichtbereich der Fahrers, ist sie selbstverständlich zu beachten.
  • Auch das Einfahren bei Gelblicht ist relativ unproblematisch. Gelb bei einer unvollständigen Signalanlage bedeutet nämlich nicht dasselbe wie bei einer vollständigen Anlage. Dort wird durch blinkendes Grünlicht vor dem Umschalten gewarnt. Wer bei Gelb in die Kreuzung einfährt, macht sich bereits strafbar. Nicht so bei einer unvollständigen Anlage: hier nimmt das Gelblicht die Rolle des blinkenden Grünlichts an. Was soviel bedeutet wie: “Achtung, ich werde jetzt aktiviert”. Auch hier gilt aber: Wer die Ampel noch im Blickfeld hat, wenn das Fahrzeug zum Stehen kommt, muss sie beachten. Sprich: Rot bedeutet auch dann Rot. (MST)

Das Experiment

 

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