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Kreditwürdig? Wie Banken zu Bonitätsdaten kommen

Bonitätsbewertung durch automatisierte Scoringverfahren
Bonitätsbewertung durch automatisierte Scoringverfahren ©bilderbox.at
Über die Kreditwürdigkeit eines Kunden entscheidet oft dessen Bonität. Die Arbeiterkammer (AK) wollte in einer Stichprobe von fünf Banken wissen, wie sie zu den Bonitätsbewertungen kommen. Denn für die Speicherung und Abfrage von Bonitätsdaten würden in Österreich gesetzliche Regeln fehlen, kritisiert die AK.

Die fünf befragten Banken – Bank Austria, Bawag PSK, Erste Bank, Hypo Landesbank und Volksbank – beziehen die Bonitätsdaten ihrer Kunden primär aus den Selbstauskünften der Konsumenten, der Bankenwarnliste – besser bekannt als “Schwarze Liste” – und der Kleinkreditevidenz. Einige Banken (Erste Bank und Volksbank) geben an, dass sie zusätzlich auf Informationen aus sonstigen Kreditauskunfteien und öffentlichen Registern (Volksbank) zurückgreifen.

Welche Daten werden abgefragt?
Ob Kunden kreditwürdig sind, dazu reichen nicht nur Stamm- und Einkommensdaten. Es fließen vor allem Daten über laufende Finanzierungen und Zahlungsunregelmäßigkeiten in die Prüfungen ein. Oft wird auch ein Blick auf das Kontoverhalten geworfen, ob etwa die Gehaltseingänge regelmäßig sind. Einige Bankinstitute lassen auch allgemeine Angaben in ihre Bewertungen miteinfließen, etwa Alter, Familienstand, Zahl der Kinder, Beruf, Art des Wohnsitzes.

Bewertung durch automatisierte Scoringverfahren
Alle befragten Bankinstitute geben an, dass die Bonitätsbewertung durch Mitarbeiter erfolgt. Dabei kommen aber auch automatisierte Scoringverfahren zum Einsatz. Das heißt, mit dem Kreditscoring wird die Rückzahlungswahrscheinlichkeit der Kunden ermittelt. So wird versucht, mit Hilfe von Fakten über eine Person, allgemeinen Erfahrungen und statistischen Werten möglichst zuverlässig das Verhalten von Kunden vorherzusagen. Die Mehrzahl nutzt nur unternehmensinterne Scoringsysteme.

Ablehnungsgründe auf Nachfrage
Bei einer negativen Entscheidung werden dem Kunden die Ablehnungsgründe auf Nachfrage erklärt. Die Kunden können ihren Standpunkt einbringen, um das Ergebnis noch zu beeinflussen. Keine der befragten Banken gibt unmittelbare Einsicht in das Scoreverfahren oder Ergebnis. Die Banken sagen, dass sie durch Qualitätssicherungsmaßnahmen die Konsumenten-Daten aktuell und richtig halten und auf Löschungspflichten achten.

Welche Rechte haben Konsumenten?
Der Betreiber einer Bonitätsdatenbank muss Konsumenten vorab über Negativeinträge informieren, damit sie sich auch gegen eine ihrer Meinung nach ungerechtfertigte Datenverwendung wehren können. Wird der Betroffene nicht benachrichtigt, sind materielle und immaterielle Schadenersatzansprüche denkbar. Neben einem Auskunftsrecht über die gespeicherten Daten besteht auch ein Widerspruchsrecht gegen Negativeinträge, sofern die Datei öffentlich zugänglich ist (nach Entscheidungen des OGH ist das der Fall, wenn es einen großen Kreis an Abfrageberechtigten gibt und das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme im Einzelfall nicht geprüft wird).

AK fordert mehr Transparenz
Die AK fordert in einer Aussendung mehr Transparenz für Konsumenten. Für die Speicherung und Abfrage von Bonitätsdaten würden in Österreich gesetzliche Regeln fehlen. Der Entwurf zum Verbraucherkreditgesetz sehe eine unverzügliche und unentgeltliche Informationspflicht der Bank vor, wenn ein Kreditantrag wegen einer Datenbankabfrage abgelehnt wird. Es sei zu befürchten, so die AK,  dass der Verbraucher keine ausführliche Begründung erhält, weshalb die Bank seinen Vertragswunsch tatsächlich ablehnt.

Die Erhebung finden Sie im Internet unter http://www.arbeiterkammer.at/

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