"Aufgrund der verschärften Bedingungen für die Kreditvergabe tritt zunehmend die Situation ein, dass die Menschen in unserem Land nicht mehr in der Lage sind, Zugang zu Krediten zu erlagen", kritisiert er in einem Brief an die FMA-Chefs.
Zwar werden Brunners Worten zufolge die grundsätzlichen Ziele der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO) "weitgehend anerkannt". Es gebe aber in einer Vielzahl an Stellungnahmen "Kritik an der Auslegung in der Praxis", heißt es im Schreiben an die Chefs der Finanzmarktaufsicht (FMA), Helmut Ettl und Eduard Müller, das der APA vorliegt.
Finanzierung für junge Familien
"Insbesondere junge Familien sind nicht mehr in der Lage, sich eigenen Wohnraum zu schaffen", kritisiert der Finanzminister. "Gerade die Fremdfinanzierung über Kredite ist hier ein wesentliches Mittel und daher ist der Zugang zu Krediten unerlässlich." Brunner betont aber auch, dass "die Stabilität des Bankensektors und der Schutz von Kreditnehmern vor einer möglichen Überschuldung prioritär sind". Dieses Ziel hat die Verordnung in erster Linie.
Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich auch verändert, erinnert Brunner. Die Kapitalmarktzinsen sind gestiegen, der ökonomische Ausblick ist düster. So sei "zusätzlich zur regulatorischen Hemmung bei der Kreditvergabe auch erweiterte Vorsicht bei den Kreditinstituten eingetreten".
Form noch zeitgemäß?
Also lässt es das neue Umfeld für Brunner prüfenswert erscheinen, "ob in der aktuellen Situation seitens der Regulierungsbehörde eine Lockerung sinnvoll ist. In diesem Sinne rege ich an, zu prüfen, ob die FMA-Verordnung in ihrer derzeitigen Form noch zeitgemäß ist oder wo Verbesserungsmöglichkeiten im Sinne der Finanzmarktstabilität auf der einen und der sinnvollen Kreditfinanzierung für Privatpersonen auf der anderen Seite möglich sind." Und weiter: "Ich denke, dass wir gemeinsam mit einer praxistauglicheren Regelung der Kreditvergabe unter Beweis stellen könnten, dass die Behörden in Österreich den Menschen helfen und in der Lage sind, eigene Entscheidungen regelmäßig einer Objektivierung zu unterziehen."
20 Prozent Eigenmittel
Seit Mitte des heurigen Jahres sind zuvor nur empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Finanzierungen rechtsverbindlich. Für den Kauf einer Immobilie müssen 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachgewiesen werden, die monatliche Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen verfügbaren Nettohaushaltseinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. "Ziel dieses Maßnahmenpaketes ist es, die zunehmenden systemischen Risiken bei der Wohnimmobilienfinanzierung angesichts von Immobilienpreisboom, fragilen Niedrigzinsumfeld sowie der derzeitigen Kreditvergabepraxis zu begrenzen", hatten die FMA-Vorstände Ettl und Müller im Vorfeld der Umsetzung betont.
(APA/VOL.AT)